Unfallversicherung - Regelung für Vereine

12. April 2024
Ab dem 1. Juli 2024 müssen Vereine ihre Sportler/innen und Trainer/innen mit Jahreseinkommen unter 10'000 Franken (im Jahr 2023) nicht mehr gegen Unfälle versichern.

Angestellte müssen in der Schweiz vom Arbeitgeber gegen Unfälle versichert werden. Dies gilt bis am 1. Juli 2024 auch für Sportvereine, die, sobald eine Person mit 2'300 Franken oder mehr entschädigt wird, alle ihre Angestellten gegen Unfälle versichern müssen.

Swiss Olympic hat dieses Problem erkannt und hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem Bundesamt für Gesundheit, dem Schweizerischen Versicherungsverband und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA versucht, die Situation für den Sport zu verbessern.

Der Bundesrat hat am 22. November 2023 eine von dieser Arbeitsgruppe vorgeschlagene Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) verabschiedet. Ab dem 1. Juli 2024 müssen Sportvereine ihre Sportler/innen und Trainer/innen, die ein Jahreseinkommen von knapp 10'000 Franken * (im Jahr 2023) nicht überschreiten, nicht mehr gegen Unfälle versichern.

(*Konkret darf das Einkommen zwei Drittel des Mindestbetrags der vollen jährlichen AVH-Altersrente nicht überschreiten)

Allerdings bleibt es dabei, dass alle Sportler/innen und Trainer/innen, die beim Sportverein angestellt sind, gegen Unfälle versichert werden müssen, wenn eine Person im Sportverein die genannte Grenze überschreitet. Für alle anderen Arbeitnehmenden wie zum Beispiel Servicepersonal oder Reinigungsfachkräfte ändert sich nichts; sie unterstehen in jedem Fall der Versicherungspflicht.

Wir empfehlen zur Durchsicht das "Merkblatt Obligatorische Unfallversicherung bei Sportvereinen" hier als Direktlink oder über die Website von www.swissolympic.ch (siehe unten).

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