Kredit für Gestaltungsplan ist nächster Schritt in der Arealentwicklung Kreuzstrasse

27. März 2023

Die erste Phase der Planungsarbeiten der Arealentwicklung ist abgeschlossen. In einem nächsten Schritt sind der Gestaltungsplan und das dazugehörende Richtprojekt zu erarbeiten. Parallel soll eine vertiefte Machbarkeitsstudie für einen neuen Standort für das Verkehrssicherheitszentrum erstellt werden.

Viele Bauten auf dem Areal Kreuzstrasse in Stans wie das Polizeigebäude oder das Gefängnis sind alt und weisen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Deshalb beabsichtigt der Kanton Nidwalden, auf der rund 33'000 Quadratmeter grossen Liegenschaft ein neues, multifunktionales Sicherheitskompetenzzentrum zu erstellen. Die durchgeführte Testplanung hat ergeben, dass die gestellten Anforderungen auf dem heutigen Areal erfüllt werden können und ein Sicherheitskompetenzzentrum mit den bestehenden Nutzern – Kantonspolizei, Strasseninspektorat, Amt für Justiz, Gefängnis, Staatsanwaltschaft und Verkehrssicherheitszentrum (VSZ) Nidwalden/Obwalden – sowie zusätzlich angesiedelten Blaulichtorganisationen wie die Stützpunktfeuerwehr und der Rettungsdienst realistisch ist. In einer Vertiefungsphase wurden die Ergebnisse aus der Testplanung durch verschiedene Nutzungsszenarien bewertet, wobei die Kantonspolizei als Kernelement festgelegt und die weiteren potenziellen Nutzungen in Abhängigkeit zum Sicherheitskompetenzzentrum gestellt wurden. Nebst planerischen und ortsspezifischen Faktoren wurden auch staatspolitische Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Überlegungen miteinbezogen.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Regierungsrat auch eingehend mit der künftigen Ausrichtung des Gefängnisses auseinandergesetzt. «Der Freiheitsentzug stellt eine Aufgabe dar, die von den Kantonen hoheitlich erfüllt werden muss. Die Kapazitätsnachfrage nach Haftplätzen in der Schweiz ist sehr gross», erklärt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi. «Es besteht vor allem ein ausgewiesener Bedarf an Plätzen für pflegebedürftige Insassen im Straf- und Massnahmenvollzug.» Dies hat eine Umfrage bei den Mitgliederkantonen des Strafvollzugskonkordat Nordwest- und Innerschweiz ergeben. Daher wird diese Idee weiterverfolgt.

Der Regierungsrat hat den Bericht zur Vertiefungsphase mit den bewerteten Nutzungsszenarien verabschiedet und sich in der Zwischenzeit mit den zuständigen landrätlichen Kommissionen im Sinne des politischen Dialogs aktiv dazu ausgetauscht. Der Bericht zeigt auf, dass die Idee eines zentralen Verwaltungsstandorts an der Kreuzstrasse aus strategischen Gründen nicht weiterzuverfolgen ist, da die heutigen Standorte im Dorf als kundenfreundlicher betrachtet werden und um gleichzeitig die Ausbaufähigkeit des Sicherheitskompetenzzentrums zu wahren. Zudem würden eine verdichtete Bauweise und eine allfällige Auslagerung des Verkehrssicherheitszentrums (VSZ) es erlauben, strategische Freiflächen zu schaffen. «Die Reserveflächen erachtet der Regierungsrat als zentral für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des Areals», betont Karin Kayser-Frutschi.

Umsetzung der Überbauung erfolgt in Etappen
Bei der Frage zur Auslagerung des VSZ wurde eine externe Studie zur Zusammenlegung der beiden Standorte in Stans und Sarnen in Auftrag gegeben. Dabei wurde erkannt, dass das Synergiepotenzial sehr gering ist. Auf der Suche nach alternativen Standorten für das VSZ weist die Garnhänki in Stansstad die besten Voraussetzungen auf. Dies ist das Resultat von ersten Abklärungen. Für eine abschliessende Beurteilung wird eine vertiefte Machbarkeitsstudie benötigt. Diese ist nun Teil eines Kredites von brutto 1.18 Millionen Franken, welcher der Regierungsrat dem Landrat beantragt. Gleichzeitig ist die Erarbeitung eines Gestaltungsplans über das ganze Areal Kreuzstrasse mitsamt Richtprojekt im Kredit enthalten. Ende Mai 2023 soll der Kredit im Kantonsparlament beraten werden. Mit dem Gestaltungsplan kann der rechtliche Rahmen für die folgenden Planungsschritte verbindlich gesichert werden. Neben der Anordnung der Nutzungen bzw. deren Gebäude auf dem Areal, der funktionalen Wechselwirkung und der baulichen Machbarkeit sind im Richtprojekt im Massstab 1:200 auch das Freiraum- und Erschliessungskonzept zu erarbeiten. Das Richtprojekt bildet auch Basis für die Projektplanungsverfahren (Architekturwettbewerbe) der einzelnen Gebäude, die in Etappen realisiert werden sollen und jeweils einen Baukredit erfordern werden.

Der Gestaltungsplan erstreckt sich über die drei Standortgemeinden Stans, Buochs und Oberdorf. Die Beschlussfassungen sind gemäss aktuellem Zeitplan im Jahr 2025 vorgesehen. Erste Kreditanträge für Architekturwettbewerbe von Objekten des Sicherheitskompetenzzentrums sind daher frühestens 2026 zu erwarten.

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