Anstellung britischer Staatsangehörige (Brexit)
Anstellung britischer Staatsangehörige (Brexit)
Mit dem Brexit hat Grossbritannien die EU verlassen. Seit Januar 2021 können UK-Bürgerinnen und UK-Bürger nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen zum Schweizer Arbeitsmarkt zugelassen werden.
Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die eine Stelle antreten sollen, können sich nicht mehr auf das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) berufen. Sie fallen unter die Bestimmungen für Drittstaatsangehörige und es gelten die Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG).
Der Bundesrat hat für sie separate Kontingente beschlossen: So stehen für pro Jahr derzeit schweizweit 2100 Aufenthalter- sowie 1400 Kurzaufenthalterkontingente zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Arbeitsamt | 041 618 76 54 | arbeitsamt@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Volkswirtschaftsdirektion |