Anstellung kroatischer Staatsangehörige
Am 1. Juli 2013 ist Kroatien der Europäischen Union (EU) beigetreten. Bei jeder Erweiterung der EU muss das Freizügigkeitsabkommen (FZA) angepasst werden (zusätzliches Protokoll). Die Erweiterung des FZA auf Kroatien wurde im Protokoll III ausgehandelt. Das Protokoll III trat am 1. Januar 2017 in Kraft und sieht nach einem 10-jährigen Übergangsregime die volle Freizügigkeit mit Kroatien vor.
Seit dem 1. Januar 2022 gelten für alle Staatsangehörigen der EU/EFTA-Staaten inklusive Kroatien die gleichen Bedingungen. Die arbeitsmarktrechtlichen Beschränkungen (Inländervorrang und Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen) und Höchstzahlen werden nicht mehr auf kroatische Staatsangehörige angewendet.
Sollte die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, kann sich die Schweiz jedoch auf eine Schutzklausel (Ventilklausel) berufen und die Zahl der Bewilligungen ab 1. Januar 2023 und längstens bis Ende 2026 erneut begrenzen.
Aktueller Hinweis für Staatsangehörige aus Kroatien:
Der Bundesrat hat am 16. November 2022 beschlossen, die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehene Ventilklausel gegenüber Arbeitskräften aus Kroatien anzurufen.
Kroatische Staatsangehörige, die eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufnehmen, sind deshalb ab dem 1. Januar 2023 wieder Kontingenten unterworfen. Die volle Personenfreizügigkeit wird während eines Jahres ausgesetzt.
Die für 2023 vorgesehene jährliche Höchstzahl für Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) beträgt 1007 Einheiten, diejenige für Aufenthaltsbewilligungen (B) beträgt 1150. Arbeitsmarktliche Voraussetzungen werden weiterhin keine geprüft. Benutzen Sie das Meldeformular des entsprechenden zuständigen Migrationsamtes.
Gesetzliche Grundlagen
Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU
Freier Personenverkehr Schweiz - EU/EFTA
Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP)
Weisungen und Erläuterungen über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP)
Weitergehende Informationen zum Vorgehen entnehmen Sie dem Merkblatt unter Publikationen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Arbeitsamt | 041 618 76 54 | arbeitsamt@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Volkswirtschaftsdirektion |
Name | Download |
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