Stellenmeldepflicht

Seit dem 1. Juli 2018 gilt die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer gesamtschweizerischen Arbeitslosigkeit von über 8 % (ab 2020 über 5 %). Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die Liste der meldepflichtigen Berufsarten auf arbeit.swiss publiziert. Diese Stellen sind von den Arbeitgebern bei den zuständigen RAV (zuständiges RAV für Unternehmen im Kanton Nidwalden ist das RAV Obwalden Nidwalden, Bahnhofstrasse 2, 6052 Hergiswil, Tel. 041 632 56 26) zu melden. Diese teilen den Arbeitgebern innert drei Arbeitstagen mit, ob passende Dossier gemeldet sind. Die Arbeitgeber laden geeignete Stellensuchende zu einem Bewerbungsgespräch oder zu einer Eignungsabklärung ein und teilen den RAV mit, ob eine Anstellung erfolgt. Nach einer Sperrfrist von fünf Tagen können die Stellen öffentlich ausgeschrieben werden. Bei Nichteinhaltung der Stellenmeldepflicht kann eine Busse von bis zu CHF 40'000.--ausgesprochen werden.

Der Kanton Nidwalden setzt die Stellenmeldepflicht dienstleistungsorientiert um.

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV Obwalden Nidwalden in Hergiswil als zuständiges Stellenmeldezentrum des Kanton Nidwalden unterstützt Unternehmen und Stellensuchende schnell und gezielt bei den Suchprozessen. Es bearbeitet die meldepflichtigen Stellen mit professionellen Prozessen und hält den Aufwand für Arbeitgeber möglichst gering.

Check up

Mit dem Check-up Link können Sie einfach und schnell prüfen, ob Ihre Stelle meldepflichtig ist. Melden Sie offene Stellen im Eingabeportal www.arbeit.swiss.

So bleiben Sie informiert

  • Weitere Informationen finden im Flyer unter Publikationen
  • Auf www.arbeit.swiss finden Sie laufend aktuelle Informationen
     

Nehmen Sie Kontakt mit dem RAV Obwalden Nidwalden, Bahnhofstrasse 2, 6042 Hergiswil, Tel: 041 632 56 26 auf (www.rav-ownw.ch).

Zugehörige Objekte

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