Mutterschutz

Schwangere Frauen und stillende Mütter sind bei der Arbeit bestimmten Risiken besonders ausgesetzt. Ziel ist es, sie zu schützen, ebenso das ungeborene und später das gestillte Kind.

Das Arbeitsgesetz sieht deshalb weitergehende Schutzmassnahmen für diese Zielgruppe vor:

  • in Bezug auf die Arbeits- und Ruhezeiten (z.B. max. Arbeitszeit von 9 Std. pro Tag, keine Beschäftigung zwischen 20:00 und 06:00 Uhr 8 Wochen vor der Geburt etc.).
  • in Bezug auf Massnahmen bei Tätigkeiten im Stehen (z.B. bei hauptsächlich stehender Tätigkeit 12 Std. tägliche Ruhezeit und 10 Min. zusätzliche Pausen alle 2 Std. ab dem 4. Schwangerschaftsmonat sowie maximal 4 Std. stehende Tätigkeit pro Tag ab 6. Schwangerschaftsmonat).
  • in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen bei beschwerlichen und gefährlichen Arbeiten, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen: eine Risikobeurteilung muss noch vor einer Beschäftigung erstellt werden.
  • geregelte Pausen für das Stillen.


Nähere Infomationen zu diesem Thema finden Sie unter Publikationen.


Gesetzliche Grundlagen und wichtige Links
Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG), SR 822.11
Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3), SR 822.113
Arbeitnehmerschutz Schwangere und Stillende

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