Gastgewerbe/Imbiss (Bewilligung)
Das Gastgewerbegesetz (GGG) regelt die gastgewerblichen Dienstleistungen und Veranstaltungen.
Eine gastgewerbliche Dienstleistung nach GGG erbringt, wer gegen Entgelt gewerbsmässig Speis und Trank zum Konsum an Ort und Stelle abgibt. Wer eine solche Tätigkeit ausübt, ein Gastgewerbebetrieb oder Imbissstand im Kanton Nidwalden führt, benötigt eine Bewilligung. Das entsprechende Gesuchsformular finden Sie unter Online-Dienste.
Ein entsprechendes Gesuch ist mindestens 14 Tage vor Betriebseröffnung oder Wiedereröffnung schriftlich beim Arbeitsamt einzureichen.
Gesetzliche Grundlagen
Gastgewerbegesetz (GGG), NG 854.1
Gastgewerbeverordnung (GGV), NG 854.11
Gesetz über die amtlichen Kosten (Gebührengesetz (GebG), NG 265.5)
Gebührenverordnung (GebV), Anhang Gebührentarif, NG 265.51
Architekten, Planer und Bauherren von Verpflegungsbetrieben finden unter Publikationen eine Planungshilfe, um bei Neubauten und Umbauten oder Erweiterungen die Betriebsräume nach zeitgemässen Anforderungen projektieren und einrichten zu können.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Arbeitsamt | 041 618 76 54 | arbeitsamt@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Volkswirtschaftsdirektion |
Name | Download |
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