Historische Verkehrswege (IVS)

Das Inventar der historischen Verkehrswege IVS wurde zum Schutz der historischen Verkehrswege in der Schweiz ins Leben gerufen. Das Herzstück des IVS bildet das Bundesinventar, ein Inventar nach Artikel 5 des Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG. Im Bundesinventar sind Wege erfasst, welche von nationaler Bedeutung sind und noch sichtbare historische Wegsubstanz aufweisen (rund 3'750 km). Diese Wege stehen unter besonderem Schutz.

Die Erhaltung historischer Verkehrswege ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen unter Einbezug von Gemeinden und privaten Trägerschaften.

Die IVS-Fachstelle ist im Kanton Nidwalden bei der Fachstelle Wander- und Bikewege angesiedelt. Sie erfüllt dabei die hoheitlichen Aufgaben zum Schutze der historischen Verkehrswege. In diesem Rahmen prüft sie Projekte auf ihre Auswirkungen auf die historischen Verkehrswege und stellt die erforderlichen Anträge. Dabei sorgt die IVS-Fachstelle primär dafür, dass die historischen Verkehrswege geschont und, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert erhalten werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Weg von nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung ist.

Für Erhaltungsmassnahmen an historischen Verkehrswegen, welche im IVS aufgeführt sind, kann der Bund Finanzhilfen sprechen. Die kantonale IVS-Fachstelle ist Ansprechpartner bei der Ausarbeitung von Finanzhilfegesuchen und berät Behörden und Bürger über die Bedeutung und den Zustand von historischen Verkehrswegen.

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