So bereiten 1.-August-Feuer noch mehr Freude

23. Juli 2024

Am 1. August wird mancherorts zur Feier des Tages ein Brauchtumsfeuer entfacht. Nicht alle Materialien eignen sich zur Verfeuerung. Einige können sogar gesundheitsschädliche Schadstoffe freisetzen. Das kantonale Amt für Umwelt und Energie gibt Tipps im Umgang mit 1.-August-Feuern.

Am Abend des Nationalfeiertags werden zumeist in den Bergen helle Feuer die Umgebung und die Augen der Betrachtenden zum Leuchten bringen. Ein zweifellos schöner Brauch. Beim Entfachen von Feuern im Freien bildet die Wahl des Brennmaterials ein wichtiger Faktor. Andernfalls werden Schadstoffe in der Luft und im Boden freigesetzt, die auch in die Atemwege gelangen können. «Bei Brauchtums-, aber auch Grill- oder Lagerfeuern sollte nur naturbelassenes, unbehandeltes und trockenes Holz verwendet werden», hält Corina Müller vom kantonalen Amt für Umwelt und Energie fest. «Dies gilt generell und nicht nur für den 1. August. Dadurch wird die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen besser geschützt und zugleich die Umwelt geschont», ergänzt Corina Müller, Fachfrau im Bereich Luftreinhaltung.

Wald- und Feldabfälle wie Äste, Dornen oder Sturmholz, die noch feucht sind, gehören nicht ins Feuer. Dadurch, wie auch durch Verbrennen von behandeltem Holz, wird oftmals eine grössere Rauchbildung mit gesundheitsschädigenden Substanzen erzeugt. Deshalb haben auch Spanplatten, Möbel, Altholz, Pneus oder weitere Abfälle nichts in einem Brauchtums- oder in anderen Feuern zu suchen. «Dies ist untersagt», gibt Corina Müller zu verstehen. Abfälle sind fachgerecht bei den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.

Brennmaterial sollte nicht zu früh aufgeschichtet werden
Darüber hinaus sind weitere Tipps rund um Brauchtumsfeuer zu beachten. Im Fall von längeren Trockenperioden und Waldbrandgefahr gelten übergeordnet die Warnungen der zuständigen Behörden. Wenn im Wald oder generell im Freien keine Feuer entfacht werden dürfen, so bildet der Nationalfeiertag keine Ausnahme. Auch darf ein 1.-August-Feuer nicht vor- oder nachgeholt werden. Steht einem Brauchtumsfeuer indes nichts entgegen, so rät das Amt für Umwelt und Energie, das Brennmaterial nicht zu früh aufzuschichten. Andernfalls suchen Igel und andere Tiere darin vermeintlich Unterschlupf. Den Holzhaufen von oben her anzuzünden, vermindert die Rauchentwicklung. Bei grösseren 1.-August-Feuern wird den Organisatorinnen und Organisatoren geraten, diese vorgängig der Kantonspolizei Nidwalden zu melden. Dadurch wissen die Feuerwehren um die Standorte und sind für den Bedarfsfall besser gewappnet.

Wer beim Entfachen von Feuern viel Rauch einatmet und anschliessend über Kopfschmerzen, Übelkeit, Sehstörungen und Benommenheit klagt, sollte einen Arzt aufsuchen. Es besteht der Verdacht einer Rauchvergiftung. Die Symptome können auch erst bis zu 24 Stunden später auftreten.

Weitere Informationen: Merkblatt «Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen»

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