Lärm - Alltag / Bauarbeiten

Alltagslärm, massgebende Konflikte
Alltagslärm wird direkt oder indirekt durch alltägliche Aktivitäten von Menschen erzeugt. In der Lärmschutzverordnung gibt es hierfür keine Grenzwerte. Alltagslärm muss im Einzelfall beurteilt werden. Mögliche Konflikte entstehen durch:

• Tierlärm in Wohnzonen (krähende Hähne, bellende Hunde, Kuhglocken, usw.)
• Emissionen von Freizeitaktivitäten (Motoreneinstellungen, Kreissägen, Musizieren usw.)
• Kirchenglocken, Wasserspiele
• Betrieb von Gaststätten, Sportplätzen, Skater-Anlagen
• usw.

Baulärm
Im Rahmen der Umwelt- und Baugesetzgebung hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass keine übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarschaft entstehen. Die Grundlagen für die Beurteilung und die Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms findet man in der Baulärm-Richtlinie des Bundes.

Zuständigkeiten

Amt für Umwelt: Fachstelle, Auskünfte
Gemeinden: Baubewilligungen, Kontrollen, Behandlungen von Klagen


Gesetzliche Grundlagen

Kantonales Strafgesetz (Übertretungsstrafgesetz)
Zivilgesetzbuch (ZGB)  


Richtlinien / Wegleitungen / Berichte

Baulärm-Richtlinie, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Beurteilung von Alltagslärm, Vollzugshilfe, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Kultur- und Gastgewerbebetriebe, Vollzugshilfe Vereinigung kant. Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit)

 

Zugehörige Objekte

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Laermschutzkurs Auszug Nachbarschaftslaerm.pdf (PDF, 93.99 kB) Download 0 Laermschutzkurs Auszug Nachbarschaftslaerm.pdf
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