Tankanlagen - Bewilligungs- und Meldepflicht
Vignette
Alle Tankanlagen im Kanton Nidwalden unterstehen der Vignettenpflicht. Ohne oder mit ungültiger Vignette darf der Tank nicht befüllt und betrieben werden.
Bewilligungspflichtige Anlagen
Gesuchsunterlagen für das Erstellen oder Ändern bzw. Sanieren von bewilligungspflichtigen Anlagen sind vor der Ausführung einzureichen. Bewilligungspflichtige Anlagen werden abgenommen und in unserem Tankataster registriert. Die Anlagen müssen innerhalb von zehn Jahren kontrolliert werden. Wird eine Anlage nicht mehr benötigt, ist sie durch eine Fachfirma ausser Betrieb zu setzen und bei unserem Amt abzumelden.
Meldepflichtige Anlagen
Meldepflichtige Anlagen sind vor der Inbetriebnahme zu melden. Dabei bestätigt das Unternehmen, dass der Stand der Technik und die Schutzmassnahmen der Gewässerschutzgesetzgebung eingehalten worden sind. Meldepflichtige Tankanlagen unterstehen der Kontrollpflicht in Eigenverantwortung. Wird eine Anlage nicht mehr benötigt, ist sie durch eine Fachfirma ausser Betrieb zu setzen und bei unserem Amt abzumelden.
Überblick über die Bewilligungs- und Meldepflicht
Bereich / Zone | Kleintankanlagen (Behälter < 2'000 Liter) |
Mittelgrosse Tankanlagen(Behälter 2'000 - 250'000 Liter) | Gebindelager (Behälter 20 - 450 Liter) |
Schutzzone S1 | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
Schutzzone S2 | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
Schutzzone S3 | bewilligungspflichtig | bewilligungspflichtig (erdverlegte Tanks nicht erlaubt) |
bewilligungspflichtig |
Schutzareal | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
Gewässerschutz-bereiche Au / Ao | meldepflichtig | bewilligungspflichtig | meldepflichtig |
übrige Bereiche | meldepflichtig | meldepflichtig | meldepflichtig |
Durch Anklicken der Links können Sie das entsprechende Gesuchsformular öffnen.
Sie wissen nicht, in welchem Gewässerschutzbereich Ihr Grundstück liegt?
Thembezogene Links
• | Pflichten von Inhabern und Inhaberinnen |
• | Kontrollen |
• | Nidwaldner Sachversicherung (NSV) |
Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
• | Tankportal - Regeln der Technik bei Tankanlagen |
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umwelt und Energie | 041 618 40 60 | aue@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Landwirtschafts- und Umweltdirektion |