Abwasser - Siedlungsentwässerung und Abwasserentsorgung
Siedlungsentwässerung und Abwasserentsorgung
In Nidwalden sind rund 97% der Bevölkerung an eine zentrale Abwasserreinigungsanlage (ARA) oder eine Kleinkläranlage angeschlossen. Das verschmutze Abwasser aus den Haushalten, den Industrie- und Gewerbebetrieben, der Landwirtschaft sowie das Strassenabwasser summiert sich auf rund 4.4 Millionen Kubikmeter Abwasser jährlich. Dieses Abwasser wird über die Kanalisationsleitungen den drei zentralen ARA's in Stans, Buochs und Hergiswil zugeleitet. Dort werden organische Schmutzstoffe sowie Stickstoff und Phosphor aus dem Abwasser entfernt. Die Aufgaben der ARA basieren auf den gesetzlichen Vorschriften von Bund und Kanton sowie der Anlagenstatuten. Neben der Reinigung des Schmutzabwassers ist die Entsorgung der Feststoffe und des Klärschlammes zu gewährleisten.
Was ist Abwasser?
Abwasser ist das durch den häuslichen, industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch veränderte Wasser; ferner das in der Kanalisation stetig damit abfliessende Wasser sowie das von bebauten oder befestigten Flächen abfliessende Niederschlagswasser.
Verschmutztes Abwasser, ist jenes Abwasser, das ein Gewässer, in das es gelangt, verunreinigen kann. Verschmutztes Abwasser muss behandelt werden. Man darf es nur mit Bewilligung der kantonalen Behörde in ein Gewässer einleiten oder versickern lassen.
Nicht verschmutztes Abwasser ist von bebauten oder befestigten Flächen abfliessendes Niederschlagswasser, das ein Gewässer nicht verunreinigen kann; Sauberwasser aus Sickerleitungen, Reservoirüberläufen oder Laufbrunnen sowie unverschmutztes Kühlwasser usw.
Nicht verschmutztes Abwasser bedarf grundsätzlich keiner physikalischen oder chemischen Behandlung. Es ist nach den Anordnungen des AUE versickern zu lassen. Erlauben die örtlichen Verhältnisse dies nicht, kann es mit Bewilligung des AUE in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden. Dabei sind nach Möglichkeit Rückhaltemassnahmen zu treffen, damit das Wasser bei grossem Anfall gleichmässig abfliessen kann.
Die Möglichkeiten der Entsorgung werden in der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) umschrieben und verbindlich festgehalten. Nicht verschmutztes Abwasser ist von den ARA fernzuhalten.
Abwasserentsorgung bei Bauten ausserhalb Bauzone
Liegenschaften im Bereich der öffentlichen Kanalisation müssen an diese angeschlossen werden. Ausserhalb davon muss die Behandlung des Abwassers gemäss Stand der Technik erfolgen. Landwirtschaftsbetriebe können das häusliche Abwasser zusammen mit der Gülle landwirtschaftlich verwerten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Amt für Landwirtschaft). Trifft dies nicht zu bzw. bei nicht landwirtschaftlichen Liegenschaften, beurteilt das AFU die Möglichkeiten der Abwasserentsorgung. Kleinkläranlagen benötigen eine Gewässerschutzbewilligung des AUE.
Abwasserkataster
Der Abwasserkataster enthält eine Sammlung von Daten über alle Abwasseranlagen. Der Kataster ist eine der wichtigsten Grundlagen für einen effizienten Gewässerschutz auf Gemeindeebene. Er enthält alle öffentlichen und privaten Abwasseranlagen, Angaben über die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der Abwasserreinigungsanlagen auf dem Gemeindegebiet. Der zweckmässige Betrieb und Unterhalt der Abwasseranlagen ist auf einen aktuellen, nachgeführten Kataster angewiesen.
Wirkung eines Energieumwandlungsschachts
Technische Erklärung zu den Filmen (Link)
Zustand einer bestehenden Versickerungsanlage
Technische Erklärung zum Film (Link)
Zuständigkeiten
Das AFU ist insbesondere zuständig für:
- die Genehmigung von Entwässerungsprojekten
- die Bewilligung um Einleitung in einen Vorfluter oder Versickern von unverschmutztem Regenwasser
- die Bewilligung von Kleinkläranlagen
- den Erlass von Vorschriften über die Vorbehandlung von Abwasser
- die Sicherstellung der periodischen Kontrolle von Abwasseranlagen
Themenbezogene Links
• | Abwasserverband Rotzwinkel |
• | ARA Aumühle |
• | ARA Lopper |
Richtlinien / Wegleitungen
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Abwasser im ländlichen Raum, Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) |
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Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft, Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2012 |
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Regenwasser richtig nutzen, Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
• |
Regenwasserentsorgung, Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) |
• |
Wohin mit dem Regenwasser? Bundesamt für Umwelt (BAFU) |
• |
Entwässerung von Baustellen, Umwelt Zentralschweiz |
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Amt für Umwelt und Energie | 041 618 40 60 | aue@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Landwirtschafts- und Umweltdirektion |
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