Gewässernutzung - Wärmegewinnung und Kühlung aus Wasser und Untergrund
Wärmegewinnung und Kühlung aus Gewässern
Für Anlagen, die Oberflächengewässer oder Grundwasser zur Wärme- oder Kältegewinnung nutzen, ist aus nutzungsrechtlicher Sicht eine Konzession (Art.100 GewG), aus gewässerschutzrechtlicher Sicht eine Bewilligung (Art. 19 GSchG oder Art. 29 GSchG) notwendig.
Konzessionsbehörde ist die Landwirtschafts- und Umweltdirektion - ausgenommen davon sind die Konzessionen des Regierungsrates für die hydrothermale Nutzung von Tiefengrundwässern (§ 25 und 26 GewV).
Das Gesuch um Nutzung von Gewässern für Wärmepumpen oder Kühlanlagen ist bei der Standortgemeinde einzureichen.
Der Ablauf des Verfahrens ist insbesondere davon abhängig, ob für die Gewässernutzung baubewilligungspflichtige Bauten oder Anlagen erstellt oder geändert werden müssen oder keine solchen nötig sind bzw. diese bereits bestehen. Das Verfahren für den ersten Fall, welcher insbesondere bei Neuanlagen zum Tragen kommt, ist hier dargestellt. Für Nutzungen, bei denen keine Anlagen erstellt oder geändert werden (insbesondere Erneuerung von Konzessionen ohne Änderungen an den Nutzungsanlagen), ist hier ersichtlich.
Bei Grundwassernutzungen dürfen die Bohrungen erst ausgeführt werden, wenn die Baubewilligung einschliesslich der kantonalen Bohrbewilligung vorliegt. Das heisst, dass für das Konzessionsgesuch Annahmen getroffen werden müssen und die abschliessende hydrogeologische Beurteilung in Form eines Fachgutachtens erst später nachgereicht werden kann.
Nutzung von Erdwärme
Für Anlagen, die Erdwärme nutzen (z.B. mit Erdsonden, Erdregistern, Energiepfählen), ist eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amtes für Umwelt (Art. 71 GewG) und eine Baubewilliung der Gemeinde notwendig.
Das gewässerschutzrechtliche Gesuch ist zusammen mit dem Baugesuch bei der Gemeinde einzureichen Den Ablauf des Bewilligungsverfahrens finden sie hier.
Themenbezogene Links
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Umwelt und Energie | 041 618 40 60 | aue@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Landwirtschafts- und Umweltdirektion |
Name | Download |
---|