Berufsbildung
Die Mehrheit der Jugendlichen wählt die Laufbahn der Berufsbildung. Die Qualität der Berufsbildung in der Schweiz, insbesondere diejenige der Berufslehre, ist überall anerkannt.
Berufslehre
Das Ziel der Berufslehre ist es, genügende Fachkenntnisse für die Ausübung eines Berufes zu vermitteln. Die Dauer der Lehre beträgt 3 oder 4 Jahre. Sie wird in den meisten Fällen mit einem eidgenössischen Fähigkeitsausweis abgeschlossen. Die Berufslehre ermöglicht es direkt nach der Lehre als Fachmann oder Fachfrau einen Beruf auszuüben.
Die Ausbildung kann während oder nach Abschluss durch die Berufsmatura ergänzt werden.
Attestausbildung
Jugendliche, die schulische Probleme haben oder einen zu grossen schulischen Rückstand aufweisen, können eine Attestausbildung (vor allem in den Bereichen Handwerk, Industrie und Verkauf) absolvieren. Es handelt sich dabei um Ausbildungen, die auf dem Erlernen praktischer Kenntnisse im Betrieb beruhen.
Zuständige Behörden
Das Amt für Berufsbildung des Kantons ist die zuständige Behörde für die Kontrolle der Gültigkeit der Lehrverträge sowie für die Organisation des Unterrichtes und der Abschlussprüfungen. Es ist zuständig für den Vollzug des Berufsbildungsgesetzes. Die Berufsprüfungen werden je nach Abschluss von den Berufsverbänden organisiert, sind jedoch der Aufsicht des Bundes unterstellt.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Berufsbildung und Mittelschule | 041 618 74 33 | bwz@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bildungsdirektion |
Name | Beschreibung |
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