Kanton will bei Arbeitgeberattraktivität weiteren Schritt machen

17. April 2025

Der Regierungsrat ist an einer Teilrevision der Personalverordnung. Ziel ist es, mehrere Faktoren wie den Mindestferienanspruch heutigen Standards anzugleichen, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Die Vorlage geht nun in die externe Vernehmlassung.

Die Arbeitswelt ist im Umbruch. Einerseits etablieren sich neue Arbeitsformen, andererseits ist es anspruchsvoller geworden, qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen. Zudem haben jüngere Mitarbeitende eine andere Erwartungshaltung. Der Kanton reagiert auf diese Entwicklung, indem er die Personalgesetzgebung etappenweise modernisiert, um seine Arbeitgeberattraktivität zu steigern. Bereits umgesetzt sind unter anderem Anpassungen zur besseren Steuerung der Lohnentwicklung oder die gesetzliche Verankerung von Homeoffice.

In einem weiteren Schritt soll nun der Ferienanspruch des Verwaltungspersonals auf fünf Wochen angehoben werden. «Dies entspricht mittlerweile dem Standard sowohl bei vielen öffentlichen Arbeitgebern als auch in der Privatwirtschaft», begründet Finanzdirektorin Michèle Blöchliger. Der Mindestferienanspruch beträgt heute vier Wochen, womit das gesetzliche Minimum eingehalten wird. Im Weiteren ist eine Anpassung bei der Familienzulage vorgesehen, die als Ergänzung zur Kinder- und Ausbildungszulage dient. Statt wie bisher pro Familie soll der Betrag von 100 Franken in Zukunft pro Kind ausbezahlt werden. Damit wird der Kanton als familienfreundlicher Arbeitgeber weiter gestärkt.

Beitrag an Abo für öffentlichen Verkehr
Der Kanton will zudem die Nutzung des öffentlichen Verkehrs für berufliche Fahrten fördern. «Die Regelungen bei den Reiseentschädigungen fürs Personal sind mittlerweile über 20 Jahre alt und entsprechen nicht mehr dem Zeitgeist. Daher ist neu vorgesehen, dass die Kosten für ein Halbtax-Abo für alle vergütet werden, die ein Arbeitspensum von mindestens 40 Prozent leisten», so Michèle Blöchliger. Neuregelungen und Vereinheitlichungen erfolgen zudem bei Verpflegungs- und Übernachtungsspesen oder bei Beiträgen an Teamaktivitäten.

Die geplanten Anpassungen erfordern eine Teilrevision der Personalverordnung. Der Regierungsrat hat die Vorlage nun in die externe Vernehmlassung geschickt. Die Frist für Stellungnahmen dauert bis zum 18. Juli 2025. Ziel ist es, dass die geänderte Personalverordnung im 3. Quartal des laufenden Jahres vom Regierungsrat verabschiedet und auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden kann.

Zu den Unterlagen der Vernehmlassung

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung Vernehmlassung Personalverordnung (PDF, 152.81 kB) Download 0 Medienmitteilung Vernehmlassung Personalverordnung