Statt jährlicher Lohndiskussion soll es neu Globalkredit geben
Bisher bestimmt der Landrat an der jährlichen Budgetdebatte über die Lohnsumme und Leistungsauftragserweiterungen beim Verwaltungs- und Lehrpersonal. Ausgehend von einer Motion soll das Kantonsparlament neu einen mehrjährigen Globalkredit für die Löhne des Personals festlegen. Der Regierungsrat hat dazu eine Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes erarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis im Juli.
Für die Löhne des Verwaltungspersonals und der Lehrpersonen soll der Landrat in Zukunft ein Globalbudget über mehrere Jahre festlegen, anstatt die Lohnsumme und Leistungsauftragserweiterungen jährlich in der Budgetdebatte zu verhandeln. Dies fordert eine Motion der Finanzkommission. Der Nidwaldner Landrat hiess den Vorstoss im April 2024 gut, womit der Regierungsrat den Auftrag erhielt, die gesetzlichen Grundlagen zu ändern. Dieser hat sich inzwischen eingehend mit dem Vorstoss und dessen Umsetzung befasst.
Der Regierungsrat empfiehlt eine Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes, wonach der Globalkredit für die Löhne des Verwaltungs- und Lehrpersonals vom Landrat jeweils für drei Jahre beschlossen wird. In der Motion war ein Zeitraum über vier Jahre vorgeschlagen worden. «Ein Globalkredit über drei Jahre stimmt mit den bestehenden Planungsperioden im Kanton überein. So werden das Budget und die beiden darauffolgenden Finanzpläne jeweils über einen Zeitraum von drei Jahren erstellt», begründet Finanzdirektorin Michèle Blöchliger.
Regierungsrat erhält mehr Flexibilität bei der Personalplanung
Der Globalkredit für die Löhne wird sich aus einem Basisbetrag und der durchschnittlichen Kostenveränderungsquote zusammensetzen. Letztere bezieht sich insbesondere auf neue Leistungsaufträge, Marktanpassungen der Löhne sowie die Gewährleistung einer angemessenen Lohnentwicklung bei bestehenden Mitarbeitenden. Der Regierungsrat wird verantwortlich sein, dass der Globalkredit über die Periode von drei Jahren gesamthaft eingehalten wird. Dies ist massgebend. Er hat aber den Handlungsspielraum, den Kredit in den einzelnen Jahren zu übersteigen oder zu unterschreiten. «Dies führt zu mehr Flexibilität in der Personalplanung und ermöglicht es dem Regierungsrat, schneller auf Marktveränderungen und neue Leistungsaufträge zu reagieren», hält Michèle Blöchliger fest.
Aufgrund der vorgeschlagenen Umstellung von vier auf drei Jahre soll auf die in der Motion vorgesehene Startphase mit 2-mal zweijährigen Globalkrediten verzichtet werden. «Der Beurteilungszeitraum wäre zu kurz und die Bedingungen für eine Startphase müssten ebenfalls im Gesetz verankert werden, was als unverhältnismässiger Aufwand erachtet wird», betont die Finanzdirektorin.
Der Regierungsrat hat die Vorlage zuhanden der externen Vernehmlassung verabschiedet. Diese dauert bis am 9. Juli 2025. Anschliessend werden die Stellungnahmen zur Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes ausgewertet und der Entwurf gegebenenfalls angepasst, bevor sich der Landrat damit befasst. Ziel ist es, die Teilrevision auf den 1. Juni 2026 in Kraft zu setzen, womit der Systemwechsel erstmals beim Budget 2027 greifen würde.
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