Gesamterneuerungswahlen finden am 8. März 2026 statt
Die Nidwaldner Stimmberechtigten wählen nächstes Jahr den Regierungsrat und den Landrat neu. Nun sind die Termine dafür festgelegt worden. Wahlvorschläge für den Landrat müssen bis am 5. Januar 2026 vorliegen, Kandidaturen für den Regierungsrat bis am 19. Januar 2026.
Die Gesamterneuerungswahlen für den Regierungsrat und den Landrat finden im Kanton Nidwalden alle vier Jahre statt ؘ– das nächste Mal am Sonntag, 8. März 2026. Im Regierungsrat sind sieben Mitglieder im Majorzverfahren für die Legislatur von 2026-2030 zu bestimmen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. März 2026 statt. Im Landrat werden 60 Vertreterinnen und Vertreter aus den elf Gemeinden im Proporzverfahren für dieselbe Amtsperiode gewählt. An der Verteilung der Landratssitze pro Gemeinde ändert sich gegenüber der laufenden Legislatur nichts. Der Amtsantritt der gewählten Vertreterinnen und Vertreter erfolgt am 1. Juli 2026.
Das Wahldatum ist nach Konsultation bei den Gemeinden und unter Berücksichtigung der Sonntage für eidgenössische Abstimmungen festgelegt worden. Ebenso wurde berücksichtigt, dass zwischen dem 8. März und den Gemeinderatswahlen vom 3. Mai 2026 genügend Abstand liegt. «So kann gewährleistet werden, dass das Ergebnis der Landratswahlen bekannt ist, bevor die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahlen abläuft. Auch liegen den Stimmberechtigten nie gleichzeitig Wahl- und Abstimmungsunterlagen für mehr als einen Urnengang vor, womit ungewollte Verwechslungen vermieden werden», erklärt Landschreiber Armin Eberli.
Wahlvorschläge für den Regierungsrat haben dem kantonalen Abstimmungsbüro bis am Montag, 19. Januar 2026, 12.00 Uhr, vorzuliegen. Kandidaturen für den Landrat müssen bis am Montag, 5. Januar 2026, ebenfalls 12.00 Uhr, bei der jeweiligen Gemeindekanzlei eingetroffen sein.
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