Senkung von Mindestaufenthaltsdauer schwächt die lokale Integration

19. März 2025

Bei Einbürgerungen soll die Mindestaufenthaltsdauer in der Wohngemeinde abgeschafft und auf Gebühren für junge Menschen verzichtet werden. Diese Anpassungen werden via Vorstoss gefordert. Der Regierungsrat lehnt das Begehren ab. Er sieht darin eine Schwächung der Integration in die lokale Gemeinschaft. Zudem zeigt die Statistik der Gesuche ein anderes Bild.

Mit einer Motion streben Landrätin Verena Zemp, Stans, und Mitunterzeichnende Anpassungen im kantonalen Bürgerrechtsgesetz an, damit sich einbürgerungswillige Personen schneller integrieren können. Sie schlagen vor, die Wohnsitzkriterien zu lockern. So soll ein ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren im Kanton in Zukunft ausreichend sein, um ein Einbürgerungsgesuch stellen zu können. Heute müssen Antragstellende mindestens fünf Jahre in derselben Gemeinde wohnhaft sein. Diese Anforderung solle abgeschafft werden. Die Motionärin begründet dies mit der Kleinräumigkeit des Kantons. Diese Argumentation überzeugt den Regierungsrat nur bedingt. Er hat einen anderen Blickwinkel: «Gerade die Kleinräumigkeit von Nidwalden spricht eher für die Beständigkeit des Wohnsitzes in einer Gemeinde, da die lokale Integration und Verwurzelung im sozialen Umfeld eine besondere Bedeutung geniessen», hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest. Zudem steigt die Zahl der Einbürgerungsgesuche kontinuierlich an. Waren es 2022 noch 43, wurden 2023 und 2024 bereits 54 respektive 66 Gesuche registriert. Dies widerspricht der These, dass die Wohnsitzpflicht eine unüberwindbare Hürde darstellt. Daher ortet der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf, die Mindestaufenthaltsdauer in der Wohngemeinde zu senken. «Diese gewährleistet, dass einbürgerungswillige Personen nachhaltig in die lokale Gemeinschaft integriert sind», so Karin Kayser-Frutschi.

Weiter wird im Vorstoss verlangt, die Gebühren für das Verfahren von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre zu erlassen, da diese eine finanzielle Hürde darstellen. Der Aufwand, sich einbürgern zu können, soll niederschwellig sein, so die Begründung. «Ein genereller Gebührenverzicht ist mit dem gesetzlich verankerten Kostendeckungsprinzip für Verwaltungsaufwände nicht vereinbar», hält Karin Kayser-Frutschi entgegen. Einbürgerungsgesuche von Minderjährigen oder jungen Erwachsenen verursachen in der Regel denselben Prüf- und Abklärungsaufwand wie bei anderen Personen. Der Regierungsrat weist zudem darauf hin, dass Minderjährige bereits heute von reduzierten Tarifen profitieren und es in Notsituationen die Möglichkeit gezielter finanzieller Erleichterungen gibt. Diese Vorteile werden als ausreichend und verhältnismässig erachtet.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion abzulehnen.
 

Zur ausführlichen Antwort des Regierungsrates

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