Regelungen im Umgang mit Sprengstoff weisen Anpassungsbedarf auf
Die kantonale Sprengstoffverordnung soll totalrevidiert werden. Ziel ist es, die Regelungen im Umgang mit explosiven Stoffen an die aktuellen Anforderungen und die Zuständigkeiten der gängigen Praxis anzupassen. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Vorlage eröffnet.
Die gültige kantonale Sprengstoffverordnung stammt aus dem Jahr 1982. Mit ihr werden Zuständigkeiten und Verfahren rund um die Handhabung von explosiven Stoffen in Nidwalden geregelt. Dazu gehören unter anderem Bewilligungen für den Handel mit Pyrotechnik und Prüfungen für den Erwerb von Sprengausweisen. Die Verordnung weist Anpassungsbedarf auf, um die Regelungen in Einklang mit den bundesrechtlichen Bestimmungen zu bringen. Deshalb wird sie einer Totalrevision unterzogen. Der Regierungsrat hat die Vorlage nun zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.
Derzeit liegt die Zuständigkeit für Bewilligungen und Kontrollen im Bereich der Sprengstoffe bei der Justiz- und Sicherheitsdirektion. Künftig soll diese auf die Kantonspolizei, ein Amt der Direktion, übertragen werden. «Dies entspricht der gängigen Praxis. Die Kantonspolizei verfügt über spezialisierte Einheiten und fundierte Kenntnisse im Bereich der Regulierung und Überwachung explosiver Stoffe», hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest und ergänzt: «Dadurch werden die Entscheidungswege kürzer und die Verwaltung effizienter. Auch ist die Polizei in der Lage, schnell und direkt auf Gefahren im Zusammenhang mit Sprengstoffen zu reagieren. Der Zuständigkeitswechsel ist mit ein Grund für die vorliegende Totalrevision.»
Mit der Revision werden zudem veraltete Begriffe in der Verordnung den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten angepasst. Auch werden die Voraussetzungen für Ausnahmenbewilligungen für die Verwendung von Schiesspulver im Rahmen historischer Anlässe geregelt. Dabei wird an der aktuellen Bedingung, dass dafür ein Nachweis einer genügenden Unfall- und Haftpflichtversicherung zu erbringen ist, festgehalten.
Früher war Landrat für die Verordnung zuständig
Für den Erlass der kantonalen Sprengstoffverordnung im Jahre 1982 war damals der Landrat zuständig. Heute liegen Verordnungen in der Kompetenz des Regierungsrates. Da die bisherige Sprengstoffverordnung materielle Bestimmungen enthält, muss sie ordnungsgemäss vom Landrat aufgehoben werden. Erst im Anschluss daran kann der Regierungsrat die neue Verordnung zum Bundesgesetz über Sprengstoffe erlassen.
Die Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf dauert bis zum 19. Mai 2025. Anschliessend wird der Regierungsrat die Eingaben auswerten und die bereinigte Vorlage zuhanden der Beratung im Landrat verabschieden. Ziel ist es, die Teilrevision per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
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