Kinderarztpraxen können neu eine Praxisassistenz anbieten

1. Oktober 2024

Der Kanton hat mit den Kinderarztpraxen in Nidwalden und dem Luzerner Kantonsspital eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Angehenden Ärztinnen und Ärzten wird so ermöglicht, eine Praxisassistenz in einer Kinderarztpraxis zu absolvieren. Dadurch soll wieder vermehrt Nachwuchs für den Kinderarztberuf gewonnen werden.

Nicht nur bei Hausarztpraxen, sondern auch bei Kinderarztpraxen wächst die Herausforderung, zum richtigen Zeitpunkt eine Nachfolgelösung zu finden. Der generelle Fachkräftemangel und die finanziell schlechter gestellte Kindermedizin sind Gründe für die rückläufige Attraktivität gegenüber anderen Spezialisierungen. Für Fachärztinnen und Fachärzte in Allgemeiner Innerer Medizin, die häufig in der Grundversorgung der Erwachsenen in Hausarztpraxen tätig sind, besteht seit längerer Zeit die Möglichkeit einer befristeten Praxisassistenz. Dadurch können Assistenzärztinnen und Assistenzärzte praktische Erfahrungen sammeln, um den Beruf des Hausarztes besser kennenzulernen.

Vom Modell einer sechsmonatigen Praxisassistenz können künftig auch die Kinderarztpraxen in Nidwalden profitieren. Der Kanton hat dazu mit dem Luzerner Kantonsspital und den Nidwaldner Kinderarztpraxen eine Rahmenvereinbarung für die Ausbildung von Kinderärztinnen und -ärzten abgeschlossen. Diese tritt per 1. Oktober 2024 in Kraft. «Hier zeigt sich einmal mehr, wie wertvoll die Zusammenarbeit innerhalb der LUKS Gruppe ist. Auf diese Weise können anstehende Herausforderungen im Gesundheitswesen wie im Fall von Kinderarztpraxen, die auf Nachwuchs angewiesen sind, gemeinsam und überregional angegangen werden», hält der Nidwaldner Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann fest. Prof. Dr. med. Nicole Ritz, Chefärztin Pädiatrie am Kinderspital Zentralschweiz, ergänzt: «Wir sind stolz, dass wir als eines von wenigen Schweizer Kinderspitälern eine sechsmonatige Praxisrotation in der Ausbildung ermöglichen können und gleichzeitig dabei helfen, die ärztliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Nidwalden sicherzustellen».

In der Vereinbarung werden unter anderem die Dauer der Assistenz, gegenseitige Anforderungen, die Entwicklungsschritte, der Lohn, die Versicherung und das Zeugnis geregelt. Damit eine Praxisassistenz überhaupt möglich ist, müssen Kinderarztpraxen über eine gültige Anerkennung als Weiterbildungsstätte verfügen. Auf der anderen Seite weisen die Assistenzärztinnen und Assistenzärzte des Luzerner Kantonsspitals in der Regel über mindestens zwei Jahre klinische Erfahrung in der Kinder- und Jugendmedizin auf.

Laut dem Luzerner Kantonsspital hat sich das Prinzip der Praxisassistenz bereits in den Kantonen Luzern und Uri bewährt, was die Hoffnung nährt, dass auch Praxen in Nidwalden bei der Suche nach Nachwuchskinderärztinnen und -ärzten angemessen unterstützt werden können. Diese Zuversicht teilt Dr. med. Carole Bodenmüller von der Kinderarztpraxis in Stans: «Die Praxisassistenz bildet eine geeignete Möglichkeit, Assistenzärztinnen und Assistenzärzte für den Beruf der Kinderärztin/des Kinderarztes zu gewinnen. Dies ist Grundvoraussetzung, um überhaupt potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger zu erhalten und an die verantwortungsvolle Position einer Praxisleitung heranzuführen.»

Bild Kinderärztin
Eine Kinderärztin bei der Behandlung eines Kindes.

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung Praxisassistenz (PDF, 150.04 kB) Download 0 Medienmitteilung Praxisassistenz
Bild Kinderärztin (JPG, 2.07 MB) Download 1 Bild Kinderärztin