Hilfsfonds soll in die Nidwaldner Sachversicherung integriert werden

27. September 2024

Mit dem kantonalen Hilfsfonds können bei Ereignissen Beiträge an Elementarschäden gesprochen werden. Heute ist der Hilfsfonds eine selbständige Anstalt. Neu soll er in die Nidwaldner Sachversicherung integriert werden. Die NSV nimmt die operative Führung bereits heute wahr. Für die Änderung ist eine Gesetzesrevision notwendig. Der Regierungsrat hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Der Nidwaldner Hilfsfonds zur Entschädigung von Elementarschäden (NHF) ist aktuell eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt. Nun beabsichtigt der Regierungsrat, den NHF in die Nidwaldner Sachversicherung (NSV) zu integrieren und im Rahmen einer separaten Fondsrechnung zu führen. Dazu ist eine Revision des Hilfsfondsgesetzes erforderlich. «Der Hilfsfonds wird im Alltag und in der Bevölkerung bereits heute weitgehend als Teil der Nidwaldner Sachversicherung wahrgenommen», hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi dazu fest. Zwar besteht eine strategische Verwaltungskommission, jedoch sind bereits heute der Landrat für die Oberaufsicht und die NSV für die operative Führung zuständig. Die Aufgaben der Verwaltungskommission würden ab 2026 auf den bestehenden Verwaltungsrat der Nidwaldner Sachversicherung übertragen. «Auf diese Weise können die Strukturen verschlankt werden, ohne dass dies einen Einfluss auf die Anspruchsberechtigung oder eine Änderung der Leistung zur Folge hat», so Karin Kayser-Frutschi weiter. Mehr noch: Durch die Vereinheitlichung der Verfahren und den Wegfall von Doppelspurigkeiten im System fallen die Verwaltungskosten in Zukunft geringer aus.

Im Zuge der Revision wurde auch geprüft, ob die kantonalen Gesetzgebungen zum Hilfsfonds und zur Sachversicherung sogleich zusammengeführt werden sollen. Darauf wurde aber bewusst verzichtet, da die NSV als Versicherung ausgestaltet ist, der Hilfsfonds jedoch nicht, was sich insbesondere in unterschiedlichen Vollzugsbedingungen niederschlägt.

Der Nidwaldner Regierungsrat hat den Gesetzesentwurf bis zum 20. Dezember in die Vernehmlassung geschickt. Im Anschluss daran wird er die Vorlage bereinigen und zuhanden des Landrates verabschieden. Die Beratung im Kantonsparlament ist auf das zweite Quartal 2025 vorgesehen.
 

Zu den Vernehmlassungsunterlagen

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Medienmitteilung Revision Hilfsfondsgesetz (PDF, 149.26 kB) Download 0 Medienmitteilung Revision Hilfsfondsgesetz