Gesetzesvorlage bildet Fundament für elektronischen Rechtsverkehr
Der Kanton Nidwalden plant die Einführung einer E-Government-Plattform. Mit dieser sollen Verwaltungsverfahren zunehmend digitalisiert und für die Bevölkerung vereinfacht werden. Für den elektronischen Rechtsverkehr braucht es jedoch eine gesetzliche Basis. Der Regierungsrat schickt deshalb eine Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes in die Vernehmlassung.
Im Zuge der digitalen Transformation beabsichtigt der Kanton Nidwalden, im Jahr 2026 eine sogenannte E-Government-Plattform in Betrieb zu nehmen. Die Plattform soll der Bevölkerung sowie Unternehmen in Zukunft ermöglichen, eine Vielzahl von Geschäften mit der Verwaltung online abzuwickeln. Im Laufe der Jahre soll die Plattform sukzessive ausgebaut und weiterentwickelt werden. «Für Bürgerinnen und Bürger werden die Verfahren vereinfacht», hält Landschreiber Armin Eberli fest. Bisher können in Nidwalden vereinzelte staatliche Dienstleistungen mittels Websites teilweise online beansprucht werden. Voraussetzung für die Inbetriebnahme der E-Gov-Plattform ist, dass der Bund bis dahin die neue E-ID eingeführt hat. Diese ist erforderlich für die Authentifizierung von Bürgerinnen und Bürgern. Nur so können «Behördengänge» künftig medienbruchfrei auf elektronischem Weg abgewickelt werden.
Die digitale Transformation bedeutet für die Verwaltung vor allem technisch wie organisatorisch einen grossen Schritt. Daneben sind aber auch die gesetzlichen Regelungen für den elektronischen Rechtsverkehr festzulegen. Daher plant der Kanton Nidwalden eine Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes. Die aktuelle Gesetzgebung schreibt für die erwähnten Verwaltungsvorgänge den Postweg sowie eine handschriftliche Unterzeichnung vor. Dies gilt auch für die Zustellung rechtlich relevanter Dokumente oder die Eröffnung von Verfügungen, Beschwerdeentscheiden oder Urteilen.
Mit der Teilrevision wird eine ausreichende gesetzliche Basis für den elektronischen Rechtsverkehr im Verwaltungs- und Verwaltungsjustizverfahren geschaffen und zugleich eine hohe Flexibilität bei der Wahl der technischen Lösungen bewahrt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Gemeinden bei der Revision miteinbezogen werden. «Dies macht Sinn, da kommunale Behörden in zahlreichen Gebieten des Verwaltungsrechts nicht nur verfügen, sondern an Verwaltungs- und Verwaltungsjustizverfahren als Vorinstanz oder als sonstige Verfahrensbeteiligte mitwirken», erklärt Armin Eberli. Es ist naheliegend, dass sich der Kanton bei den digitalen Abläufen an den Grundsätzen des Bundes orientieren wird, um den Bürgerinnen und Bürgern eine möglichst ähnliche Handhabung zu gewährleisten.
Der Regierungsrat wird auf Verordnungsstufe definieren, für welche Verfahren der elektronische Rechtsverkehr massgebend ist. Vorläufig werden die Verfahren für die Bevölkerung aber ohnehin hybrid ausgestaltet, da insbesondere ältere Menschen mit digitalen Vorgängen teils zu wenig vertraut sind. «Es besteht keine Pflicht, das elektronische Übermittlungssystem zu nutzen. Dies ist lediglich für Behörden und berufsmässige Parteivertretungen zwingend», klärt Armin Eberli auf. Das heisst, es sind für die Bevölkerung weiterhin Eingaben und Zustellungen per Papier möglich. Eine vollständige Umstellung auf rein elektronische Verfahren würde eine neuerliche Gesetzesänderung erfordern.
Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 20. Dezember 2024. Anschliessend wird der Regierungsrat die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und die Vorlage gegebenenfalls bereinigen. Ziel ist es, dass sich der Landrat im zweiten Quartal 2025 mit der Gesetzesrevision befassen wird.
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Medienmitteilung Vernehmlassung Verwaltungsrechtspflege (PDF, 156.3 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Vernehmlassung Verwaltungsrechtspflege |