Für optimierten Schutz des Waldes soll Gesetz angepasst werden
Das kantonale Waldgesetz wird einer Teilrevision unterzogen. Dadurch sollen in Zukunft die Schädlingsbekämpfung und die nachhaltige Nutzung von Holz optimiert werden. Der Gesetzesentwurf ist in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Nun befasst sich der Landrat mit der Vorlage.
Der Kanton überarbeitet sein Waldgesetz, um den Schutz des Waldes und die nachhaltige Nutzung von Holz zu stärken. «Die Bedrohung durch eingeschleppte Schädlinge nimmt zu. Deshalb wird die Prävention und Bekämpfung verstärkt», erklärt Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen. Die Gesetzesänderung ermöglicht eine bessere Finanzierung von Massnahmen, um den Wald zu schützen.
Zudem soll der Kanton die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz in eigenen Bauprojekten fördern und innovative Projekte zur Absatzsteigerung der natürlichen Ressource unterstützen. «Einerseits kann der Kanton auf diese Weise seine Vorbildfunktion wahrnehmen, andererseits wird der Wald auch fit gemacht, um sich an den Klimawandel anzupassen», so Joe Christen.
Die Teilrevision des Waldgesetzes ist in der Vernehmlassung auf positive Resonanz gestossen. Unterschiedliche Meinungen herrschten zur Frage, ab wann eine Veranstaltung im Wald bewilligungspflichtig sein soll. Für einige waren die vorgeschlagenen Kriterien zu locker, für andere zu eng. Daraus resultierte unterm Strich kein wesentlicher Änderungsbedarf an der Vorlage. Gesuche werden in erster Linie bewilligt, wenn die Veranstaltung den Zielen des Waldgesetzes nicht widerspricht. Die konkreten Kriterien für eine Bewilligung werden in der Verordnung festgelegt.
Der Regierungsrat hat die Vorlage nun zuhanden des Landrates verabschiedet. Die Beratung im Kantonsparlament ist für Winter 2024/25 vorgesehen. Nach Ablauf der Referendumsfrist soll das geänderte Waldgesetz Mitte 2025 in Kraft treten.