Abläufe beim RAV Obwalden/Nidwalden werden laufend überprüft
Die Prozesse des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums Obwalden Nidwalden in Hergiswil sind grösstenteils vom Bund vorgegeben, werden kontinuierlich evaluiert und bei Bedarf angepasst. Dies geht aus der Antwort des Nidwaldner Regierungsrates auf einen entsprechenden Vorstoss hervor.
In einer Interpellation fordern Landrätin Angela Christen, Stansstad, und Mitunterzeichenende eine Überprüfung der Abläufe beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum Obwalden/Nidwalden (RAV OW/NW) in Hergiswil. Sie halten in ihrem Vorstoss fest, dass viele Prozesse für Stellensuchende und Arbeitgeber kompliziert seien und deren Grundlagen hinterfragt und besser auf die Bedürfnisse von Betrieben angepasst werden sollten. Dabei bezieht sich die Interpellantin insbesondere auf die Arbeitsmarktsituation im Gastgewerbe.
In seiner Antwort hält der Regierungsrat fest, dass die Abläufe der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren praktisch vollumfänglich vom Bund vorgegeben sind – auf Basis des Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetzes. «Entsprechend gering ist der Handlungsspielraum der Kantone, die für den Gesetzesvollzug zuständig sind», hält Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger fest. Fakt ist jedoch, dass die Arbeit auch des RAV Obwalden/Nidwalden regelmässig durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) evaluiert wird. «Dabei werden Prozesse überprüft, Beanstandungen beurteilt und Massnahmen zur Optimierung der Abläufe definiert. Immer mit dem Ziel, das Dienstleistungsangebot zu verbessern und eine rasche Wiedereingliederung von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt zu erreichen», so Othmar Filliger. Verglichen mit der Wirkungsweise von Arbeitsvermittlungszentren in anderen Kantonen, bewegte sich das RAV Obwalden/Nidwalden in den letzten Jahren im vorderen Drittel. Dort, wo für die beiden Kantone Obwalden und Nidwalden eigener Spielraum für Optimierungen besteht, wird dieser auch wahrgenommen. Aktuell werden etwa interne Prozesse auf die Digitalisierungsstrategie des Bundes angepasst. Aufgrund des Monitorings durch das SECO wird auf ein zusätzliches Monitoring durch den Kanton verzichtet.
Dass die Prozesse vereinzelt nicht den Wünschen und Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden, ist dem RAV OW/NW bewusst. Dies zeigen die in der Interpellation genannten Beispiele hinsichtlich Vorschläge von Kandidatinnen und Kandidaten für eine zu besetzende Stelle. Dies hängt aber zu weiten Teilen auch mit der seit Längerem sehr tiefen Arbeitslosenquote in Nidwalden und Obwalden zusammen. «Dies ist auf der einen Seite natürlich sehr erfreulich, auf der anderen Seite – verbunden mit dem weit verbreiteten Arbeitskräftemangel – ist die Folge davon, dass das RAV derzeit den Unternehmen nur in seltenen Fällen geeignete Fachkräfte melden kann», erklärt Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger. Dies erschwert die Stellenvermittlung und beeinflusst die Dienstleistungen der RAVs. Stellensuchende mit intakten Arbeitsmarktchancen finden in der Regel eigenständig wieder eine Anstellung – ohne Vermittlung durch das RAV.
→ Zur ausführlichen Antwort des Regierungsrates auf den Vorstoss
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