Keine neuen Quagga-Muschel-Nachweise in Zentralschweizer Seen
Die Seen der Zentralschweizer Kantone sind mittels eDNA auf das Vorkommen von Quagga-Muscheln untersucht worden. Die Ergebnisse bestätigen die Ansiedlung der invasiven Art in Zuger- und Vierwaldstättersee. Erfreulicherweise konnte sie in den weiteren beprobten Seen der Zentralschweiz nicht nachgewiesen werden.
Die Quagga-Muschel stammt ursprünglich aus dem Gebiet des Schwarzen Meeres und hat sich seit 2014, als sie erstmals in der Schweiz nachgewiesen wurde, in mehreren grossen Schweizer Seen angesiedelt (Genfer-, Neuenburger-, Bieler- und Bodensee). Einmal im Gewässer etabliert, verändert sie die Artenzusammensetzung stark, was sich negativ auf das aquatische Ökosystem auswirkt. Des Weiteren verursacht die Quaggamuschel grosse Schäden an Infrastrukturen wie Trinkwasserversorgungen und Heizsystemen, da die mikroskopisch kleinen Larven leicht in die Rohre gelangen, sich dort ansetzen und diese mit der Zeit verstopfen.
Erste Funde 2024 in der Zentralschweiz
Im Sommer 2024 wurden erstmals Quagga-Muscheln in Zuger-, Alpnacher- und Zürichsee beobachtet. Um die Situation in den übrigen Seen der Zentralschweiz zu erfassen, haben die Zentralschweizer Kantone Seewasserproben mittels der eDNA-Methode auf das Vorkommen von Quagga-Muscheln analysieren lassen.
eDNA-Analysen als neue Methode
Mit eDNA-Untersuchungen (aus dem Englischen «environmental DNA», übersetzt Umwelt-DNA) können im See vorkommende Arten nachgewiesen werden. Aus dem Seewasser werden im Labor mittels Filtration DNA-Spuren extrahiert und anschliessend analysiert. Für den Nachweis von invasiven Arten eignet sich die eDNA sehr gut. Grosse Vorteile dieser Methodik ist die einfache und umweltschonende Probenahme. Allerdings kann mittels DNA-Spuren nur beschränkt auf die Häufigkeit der Arten und kaum auf die Grösse oder das Alter der Individuen geschlossen werden. Zudem ist ein negativer Nachweis noch kein eindeutiger Beweis, dass die Art auch wirklich nicht vorkommt. Die Proben der Zentralschweiz wurden im Labor der Wasserversorgung Zürich analysiert und ausgewertet.
Ergebnisse und Massnahmen
Während im Ägeri-, Sempacher-, Baldegger-, Rot-, Lauerzer-, Sihl-, Wägitaler-, Hirschlen-, Lungerer- und Sarnersee keine Quagga-Muscheln nachgewiesen werden konnten, haben sich die Befunde aus Zuger- und Vierwaldstättersee grundsätzlich bestätigt. Einige Proben aus dem Zürich- und Vierwaldstättersee waren trotz bestätigter Funde nicht positiv, was darauf hindeutet, dass die eDNA-Methode nicht in jedem Fall das Vorhandensein einer Art nachweist.
Die Ergebnisse aus der aktuellen Analyse unterstreichen die Wichtigkeit, mit geeigneten Massnahmen die bisher noch nicht betroffenen Seen vor der Quagga-Muschel und weiteren invasiven gebietsfremden Arten zu schützen. Seit August bzw. September 2024 gilt in den Kantonen Bern, Luzern, Zug, Schwyz, Uri, Ob- und Nidwalden die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Dieses System lässt eine Einwasserung in ein neues Gewässer erst zu, wenn das Schiff zuvor in einem autorisierten Betrieb fachgerecht gereinigt wurde. Zusätzlich werden laufend weitere Gewässernutzende, wie Trinkwasserwerke, Stand-Up-Paddler:innen, Taucher:innen usw., zu den Ergebnissen und deren Mithilfe informiert und sensibilisiert. Vermutlich wird in Zukunft auch das Gewässermonitoring intensiviert.
Zugehörige Objekte
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Medienmitteilung eDNA-Beprobung 2024 (PDF, 28.28 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung eDNA-Beprobung 2024 |
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Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz | 041 618 72 21 | ingrid.schaer@nw.ch |