Quaggamuschel entdeckt – Schiffsmeldepflicht ab August 2024

16. Juli 2024

Im Alpnacher- und Zugersee sind Quaggamuscheln nachgewiesen worden. Diese gebietsfremde invasive Art hat ein hohes Schadenpotenzial für das Gewässerökosystem sowie für Infrastrukturanlagen im See. Zum Schutz der Gewässer vor der weiteren Ausbreitung dieser Art sowie anderer unerwünschter gebietsfremder Organismen gilt zusätzlich zur 2023 eingeführten Schiffsreinigungspflicht ab Anfang August 2024 in allen Zentralschweizer Kantonen eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht.

Vor dem Südufer des Alpnachersees sowie an zwei Stellen im Zugersee haben Gewässerökologen im Rahmen von Taucharbeiten Quaggamuscheln gefunden. Diese Entdeckung ist sehr unerfreulich. Von anderen befallenen Seen ist bekannt, dass die Ansiedlung dieser gebietsfremden invasiven Muschel grosse negative Auswirkungen auf das Gewässerökosystem, die Fischerei sowie Infrastrukturanlagen haben kann.

Zum Schutz der Gewässer vor dieser Muschel, aber auch vor anderen unerwünschten gebietsfremden Organismen wird in der Zentralschweiz koordiniert per August 2024 die Melde- und Reinigungspflicht für immatrikulierte Schiffe eingeführt. Im Kanton Zug gilt diese bereits seit Oktober 2023. Ab 7. August 2024 steht auf https://umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht eine gemeinsame kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform zur Verfügung. Ein Gewässerwechsel mit einem Schiff muss vorab über diese Plattform gemeldet werden. Anschliessend ist das Schiff durch eine autorisierte Reinigungsstelle (z.B. eine Werft) fachgerecht reinigen zu lassen. Die Reinigung wird durch den Betrieb mit einem Nachweis auf der elektronischen Meldeplattform dokumentiert. Die Halterin oder der Halter erhält daraufhin eine Einwasserungsfreigabe/-bewilligung. Bei einer Kontrolle beim Einwassern oder auf dem See muss die Einwasserungsfreigabe digital oder ausgedruckt vorgezeigt werden.

Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt für immatrikulierte Schiffe. Für Schiffe ohne Nummer sowie für Wassersportgeräte ist eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen.

Zusätzlich hat der Regierungsrat des Kantons Obwalden für den Sarnersee, den Lungerersee und den Melchsee per 1. August 2024 ein Einwasserungsverbot für alle ausserkantonalen Schiffe erlassen. Damit folgt Obwalden den Kantonen Schwyz und Zug, die bereits ein Verbot für ausserkantonale Schiffe erlassen haben. Davon betroffen sind folglich der Zugersee, Ägerisee, Lauerzersee, Sihlsee und Wägitalersee.

Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht hat Pioniercharakter und ist schweizweit einmalig. Die unerfreulichen Nachweise der Quaggamuschel unterstreichen die Wichtigkeit eines koordinierten Vorgehens gegen invasive aquatische Organismen und entsprechende Schäden und Folgekosten. Das System steht weiteren Kantonen offen, sich anzuschliessen. Als erster weiterer Kanton hat sich Bern dem Zentralschweizer Vorgehen angeschlossen und führt die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ebenfalls noch 2024 ein.

Zur Verordnung über die Melde-, Reinigungs- und Bewilligungspflicht für Schiffe (tritt per 1. August 2024 in Kraft)

Bild Quaggamuschel
Die Quaggamuschel breitet sich immer mehr aus und weist ein hohes Schadenpotenzial für das heimische Gewässerökosystem auf.

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