Kantonale und eidgenössische Abstimmungen
Informationen
- Datum
- 8. Februar 2009
- Lokalität
- Die Urnenstandorte werden jeweils vier Wochen vor der Abstimmung im Amtsblatt publiziert. Sie sind auch auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.
- Kontakt
- Kantonales Abstimmungsbüro
- Beschreibung
- Am 8. Februar 2009 liegen zwei kantonale sowie eine eidgenössische Sachvorlage zur Abstimmung auf.
Für lesebehinderte und blinde Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bietet der Kanton Nidwalden die kantonalen Abstimmungsunterlagen als sogenannte Hörzeitschrift an. Die Hörzeitschrift wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS im international anerkannte DAISY-Format an.
Die Botschaften zu beiden Vorlagen können Sie als ZIP-Datei herunterladen: Abstimmungsbotschaft 08.02.09 (33.8 MB)
Link: Abspiel-Software für DAISY-Bücher
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss über die Genehmigung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien vom 13. Juni 2008
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde angenommen.
- Beschreibung
- weitere Informationen: «Die Bundesversammlung - das Schweizer Parlament»
Vorlagen
Vorlage
8'548
8'459
- Leer
- 161
- Ungültig
- 223
- Stimmbeteiligung
- 58.04 %
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Kantonale Vorlagen
Beitritt des Kantons Nidwalden zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos-Konkordat)
- Ergebnis
- Der Begehren wurde abgelehnt.
- Beschreibung
- Am 21. Mai 2006 haben Volk und Stände den neuen Bildungsartikeln in der Bundesverfassung (BV) zugestimmt. Damit sind die Kantone verpflichtet, wichtige Eckwerte im Bildungsbereich national einheitlich zu regeln. Das Harmos-Konkordat erfüllt diese Vorgaben für die obligatorische Schule.
Die interkantonale Vereinbarung harmonisiert erstmals die Schulstrukturen und die Bildungsziele in der Schweiz. Sie legt das Eintrittsalter in den Kindergarten ab dem erfüllten 4. Altersjahr, also im Laufe des fünften Altersjahres sowie ein zweites obligatorisches Kindergartenjahr für alle Kinder fest, macht Aussagen zur Organisation der Unterrichtszeit sowie zu familienfreundlichen bedarfsgerechten Tagesstrukturen in der Schule, koordiniert den Fremdsprachenunterricht in den Sprachregionen und legt national verbindliche Bildungsstandards sowie einheitliche Kriterien für die Qualitätssicherung der Schule fest.
Am 26. Mai 2008 hat der Landrat den Beitritt zum Harmos-Konkordat mit 42:9 Stimmen beschlossen.
Die SVP Nidwalden hat insgesamt 622 Unterschriften gegen den Beitritt des Kantons Nidwalen zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos-Konkordat) eingereicht.
Weitere Informationen: Harmos-Konkordat
Vorlagen
Vorlage
6'332
10'471
- Leer
- 213
- Ungültig
- 238
- Stimmbeteiligung
- 58.32 %
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Bewilligung eines Objektkredites für den Neubau eines Zentrums für den Bevölkerungsschutz inkl. Ausbildungs-parcours und Optimierung des Camps SWISSINT in Wil-Oberdorf
- Ergebnis
- Der Objektkredit wurde genehmigt.
- Beschreibung
- Der Landrat hat am 22. Oktober 2008 die Vorlage einstimmig genehmigt. Gemäss Art. 52 Ziff. 4 der Kantonsverfassung sind Objektkredite über 5 Mio. Franken der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt. In Anwendung von Art. 32 Abs. 5 des Finanzhaushaltgesetzes kann dieser Objektkredit netto beschlossen werden, nachdem verbindlich 1.5 Mio. Franken aus dem Schutzraumfonds finanziert werden.
1. Notwendigkeit eines Neubaus
Die Notwendigkeit einer baulichen Erweiterung ist unbestritten und entspricht dem genehmigten Konzept «Zivilschutz-XXL Nidwalden» vom 20. August 2002. Mit einem Neubau wird die aktuelle Raumnot behoben. Dies bedeutet für die Ausbildung und die Umsetzung des Auftrags zum Bevölkerungsschutz eine notwendige Verbesserung. Zudem laufen die Mietverträge für die eingemieteten Lagerräume demnächst ab.
2. Führungszentrum des kantonalen Führungsstabs
Die Räumlichkeiten des Zentrums werden im Ereignisfall als Führungszentrum des kantonalen Führungsstabes multifunktional und zeitverzugslos benutzt.
3. Drittbelegungen durch Partnerorganisationen
Mit der Realisierung dieses Projektes werden Drittbelegungen durch die SWISSINT möglich. Die gemeinsamen und multifunktionale Nutzung der verschiedenen Räumlichkeiten und Ausbilddungsplätze durch den Bevölkerungsschutz und SWISSINT bietet die einmalige Gelegenheit, dieses Zentrum sinnvoll zu nutzen und optimal auszulasten sowie auch kostengünstig zu betreiben.
4. Ausnützung Bauvolumen
Spätere Aus- und Aufbauten sind möglich, sofern weitere Bedürfnisse ausgewiesen sind.
5. Arbeitsplätze in Oberdorf
Für die bestehenden Arbeitsplätze der SWISSINT im Raum Oberdorf können die notwendigen Büro- und Schulungsräumlichkeiten bereitgestellt werden.
Weitere Informationen: Zentrum für Bevölkerungsschutz Wil
Vorlagen
Vorlage
10'822
5'383
- Leer
- 578
- Ungültig
- 231
- Stimmbeteiligung
- 57.51 %
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Zugehörige Objekte
Name | |||
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2009-02-08_abstimmungsergebnisse_nw.pdf (PDF, 20.62 kB) | Download | 0 | 2009-02-08_abstimmungsergebnisse_nw.pdf |