Verfahrensablauf "Projektierungsbewilligung für Gewässernutzungen"
Für Gewässernutzungen, bei denen der Regierungsrat die Konzessionsbehörde ist, ist vor dem Konzessionsverfahren eine Projektierungsbewilligung gemäss Art. 107 GewG einzuholen. Diese berechtigt, die bewilligten Messungen, Sondierungen sowie übrigen Untersuchungen vorzunehmen.
Eine Projektierungsbewilligung ist für folgende Gewässernutzungen notwendig (§ 28 GewV): gewerbliche Materialentnahmen oder -schüttungen aus bzw. in Gewässer, Hafenanlagen mit mehr als 10 Schiffsstandplätzen, Wasserkraftwerke, Wasserbezüge > 1'000 l/min, hydrothermale Nutzung von Tiefengrundwässern.
Informationen
- Datum
- 30. Oktober 2020
- Herausgeber/-in
- Landwirtschafts- und Umweltdirektion
- Autor/-in
- Landwirtschafts- und Umweltdirektion
Dokumente
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Verfahrensablauf_Projektierungsbewilligung_Gewassernutzungen_v1.pdf (PDF, 54.44 kB) | Download | 0 | Verfahrensablauf_Projektierungsbewilligung_Gewassernutzungen_v1.pdf |
Zugehörige Objekte
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Landwirtschafts- und Umweltdirektion |
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