Eingabe von Gesuchen für Härtefallprogramm 2022 startet im April

10. Februar 2022

Nachdem der Landrat das kantonale Covid-19-Härtefallgesetz beschlossen hat, will der Regierungsrat die erforderlichen Grundlagen zur Umsetzung des neuen Härtefallprogramms 2022 zeitnah erstellen. In der ersten April-Hälfte sollen Gesuche für das erste Quartal eingereicht werden können.  

An seiner Sitzung von gestern hat der Nidwaldner Landrat das kantonale Covid-19-Härtefallgesetz und einen Rahmenkredit von netto 3 Millionen Franken in erster Lesung beschlossen. Sofern gegen das Gesetz nicht das Referendum ergriffen wird, tritt es am 19. April 2022 in Kraft. Abgestützt darauf sowie auf die Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes, die per 8. Februar 2022 in Kraft getreten ist, will der Nidwaldner Regierungsrat nun zeitnah eine kantonale Verordnung mit den Rahmenbedingungen für die Umsetzung beschliessen. Wie im Vorjahr sollen Unternehmen unterstützt werden, die die vom Bund festgelegten Kriterien erfüllen und aufgrund von Einschränkungen und Auswirkungen rund um die Covid-19-Pandemie substanzielle Umsatzeinbussen verzeichnen. Der Bund wird sich erneut finanziell am Härtefallprogramm beteiligen.

Gemäss einer ersten Diskussion im Regierungsrat ist geplant, dass Gesuche für die Zeitperioden Januar bis März sowie April bis Juni 2022 eingereicht werden können. Den Unternehmen, welche die vom Bund vorgegebenen Härtefall-Kriterien erfüllen, sollen ungedeckte Kosten in diesen beiden Quartalen mit À-fonds-perdu-Beiträgen entschädigt werden. Die Gesucheingabe für das erste Quartal startet in der ersten April-Hälfte. Von kantonalen Verschärfungen gegenüber den Bundesvorgaben will der Regierungsrat absehen. Die definitive Verordnung wird er Mitte März 2022 erlassen.

Aufgrund der verbesserten epidemiologischen Lage und angesichts der vom Bundesrat in Aussicht gestellten Lockerungen, rechnet Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger beim neuen Härtefallprogramm mit einer geringeren Nachfrage als noch 2021: «Grundsätzlich ist die Nidwaldner Wirtschaft fit. Sehr viele Unternehmen konnten sich gut bis sehr gut vom grossen Corona-Einbruch erholen. Allerdings ist dies nicht in allen Branchen der Fall.» Insbesondere in der Tourismusbranche, im Eventbereich oder bei den Schaustellerbetrieben wird die erhoffte Normalisierung erst mit Verspätung eintreten.

Das Härtefallprogramm 2021 ist beendet
Die letzten Gesuche des Härtefallprogramms 2021 sind von der kantonalen Entscheidungskommission Ende Januar  beurteilt worden. Die Gesuchsteller werden in den nächsten Tagen darüber ins Bild gesetzt. Damit ist das Härtefallprogramm 2021 – abgesehen von den teils noch laufenden Verfahren – abgeschlossen. Total wurden 37 Millionen Franken an 188 Unternehmen gesprochen. Rückblickend zieht Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger ein positives Fazit. Sämtliche Gesuche wurden im Rahmen einer Einzelfallprüfung analysiert. Den Unternehmen wurden angemessene Härtefallentschädigungen zugesprochen, wie dies auch seitens von Unternehmen und Treuhändern bestätigt worden ist.  «Das Augenmerk lag auch darauf, Unter- und Überentschädigungen zu vermeiden. Gemäss den zahlreichen Rückmeldungen ist uns dies gut gelungen», ist Othmar Filliger erfreut. 

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