Die Gefahr des Buoholzbaches wird entscheidend gebändigt

28. April 2021

Für die Ausführung des Hochwasserschutzprojekts Buoholzbach beantragt der Regierungsrat dem Landrat einen Kredit über 46 Millionen Franken. Das Schadenpotenzial des Wildbaches liegt um ein Vielfaches höher. Der Hochwasserschutz, der auch die Gefährdung für weite Teile des Talbodens bis nach Stansstad reduziert, soll bis im Herbst 2026 gebaut sein.

Am Buoholzbach im Grenzgebiet von Wolfenschiessen und Oberdorf sind Massnahmen für den Hochwasserschutz unumgänglich. Wie aus dem zahmen Fliessgewässer ein reissender Wildbach mit hohem Schadenpotenzial werden kann, zeigte sich beim Unwetter 2005. Bei grösseren Ereignissen können Murgänge bis in die Engelbergeraa vorstossen, wodurch für den gesamten Talboden von Dallenwil über Stans bis zur Seeeinmündung in Stansstad eine erhöhte Überschwemmungsgefahr besteht.

Nach Vorarbeiten der beiden Gemeinden liegt die Federführung des Hochwasserschutzprojekts seit dem 1. Januar 2018 beim Kanton. Dieser hat auf Basis einer Aufgaben- und Projektanalyse ein optimiertes Konzept und anschliessend ein Vorprojekt erarbeitet. Dieses sieht vor, dass Teile des Schwemmkegels mit Dammbauten umrahmt werden, um den Eintrag von Geschiebe in die Engelbergeraa möglichst zu verhindern. Beim Buoholzbach können sowohl ein gewöhnlicher Geschiebetrieb als auch flüssige und granulare Murgänge auftreten. «Um alle Szenarien bewältigen zu können, ist ein langgezogener und voluminöser Geschieberückhalteraum die optimalste Variante», erklärt Projektleiter Viktor Schmidiger, Leiter kantonales Amt für Gefahrenmanagement.

Die Dammhöhen des Geschiebesammlers sind bestimmt durch die zu erwartenden Geschiebeablagerungen und Fliesscharakteristiken und reichen von wenigen Metern bis knapp 10 Metern Höhe. Dadurch können je nach Ereignis bis 150‘000 Kubikmeter Geschiebe zurückgehalten werden. Der Geschiebesammler bietet einen hohen Schutz für die unmittelbar neben dem Bauchauslauf liegenden Industriezonen Hofwald und Bürerhof. Auch werden im Geschieberückhalteraum wertvolle Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt entstehen. Zudem werden Fusswege angelegt, damit die Umgebung bei unproblematischen Wetterlagen als Naherholungsgebiet genutzt werden kann.

Obwohl dank dem optimierten Konzept grosse Teile der erwähnten Industriezonen erhalten bleiben können, wird dennoch viel Land für die Schutzbauten benötigt und sind Umsiedlungen unausweichlich. Der Landrat bewilligte 2018 für den vorsorglichen Landerwerb einen Rahmenkredit in der Höhe von 4.5 Millionen Franken. Mit diesem konnte – unabhängig vom gewählten Hochwasserschutzkonzept – Realersatzland gekauft werden. Dadurch wurde Handlungsspielraum geschaffen für Lösungen für die von einer Umsiedlung betroffenen Personen und Betriebe. Die Phase des vorsorglichen Landerwerbs ist inzwischen beendet und die getätigten Investitionen werden nun in den Objektkredit überführt. Dadurch werden sämtliche Aufwände für das Hochwasserschutzprojekt in einem Kredit transparent zusammengefasst.

Der Nutzen-Kosten-Faktor ist hoch
Vom Buoholzbach geht die mit Abstand grösste Gefährdung von Gewässern in Nidwalden aus: rund 500 Millionen Franken beträgt die erwartete Schadensumme bei Hochwasser, die durchschnittlich alle 30 Jahre auftreten. Bei seltenen Hochwasser – alle 300 Jahre oder mehr – übersteigt der prognostizierte Schaden sogar die 1-Milliarden-Franken-Grenze. Dagegen beläuft sich der Objektkredit für die Ausführung des Hochwasserschutzprojekts Buoholzbach auf 46 Millionen Franken. «Vor diesem Hintergrund darf von einem sehr hohen Nutzen-Kosten-Faktor gesprochen werden», ist Baudirektor Josef Niederberger überzeugt. Zudem: Solange der Hochwasserschutz am Buoholzbach nicht realisiert ist, verhindert der fehlende Schutz eine nachhaltige raumplanerische und letztlich auch wirtschaftliche Entwicklung von Teilen des Stanser Talbodens, weil sich diese aktuell in der Gefahrenzone befinden.

Bei den 46 Millionen Franken handelt es sich um einen Bruttokredit mit einer Kostengenauigkeit von ± 20%, der sämtliche Planungs- und Bauwerkskosten sowie die bereits erwähnten Aufwände für den Landerwerb beinhaltet. Der Bund und die Gemeinden Oberdorf und Wolfenschiessen werden sich an den Projektkosten beteiligen. In der Annahme, dass der Bund 65 Prozent der subventionsberechtigten Kosten übernimmt, was 26 Millionen Franken entspräche, verbliebe für den Kanton ein Anteil von 14 Millionen, für die beiden Gemeinden ein solcher von zusammen 6 Millionen Franken. Die Gemeinderäte von Oberdorf und Wolfenschiessen haben dem vorgeschlagenen Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden grundsätzlich zugestimmt. «Wir erachten es als unsere Pflicht, einen angemessenen Beitrag an den Hochwasserschutz Buoholzbach zu leisten, von dem im Endeffekt sehr viele Menschen und Objekte profitieren werden», hält Judith Odermatt, Gemeindepräsidentin von Oberdorf, fest. Thomas Vetterli, Gemeindevizepräsident von Wolfenschiessen, ergänzt: «Es geht hier um ein Vorhaben, dass nicht nur unserer, sondern auch den folgenden Generationen einen hohen Schutz vor Naturgefahren bieten wird. Dadurch kann im Ereignisfall viel Leid verhindert werden.»

Das weitere Vorgehen
Der Regierungsrat hat den Objektkredit in der Zwischenzeit an den Landrat verabschiedet. Dieser wird sich voraussichtlich vor den Sommerferien damit befassen. Aufgrund der Vorgaben im kantonalen Gewässergesetz ist der Entscheid des Landrates abschliessend, es bedarf keiner Volksabstimmung zum Objektkredit. Im Fall einer Zustimmung wird das Bau- und Auflageprojekt erarbeitet und anschliessend von den kantonalen und eidgenössischen Fachstellen geprüft. Die Stellungnahme des Bundes soll im Sommer 2022 vorliegen. Anschliessend wird das Projekt soweit nötig angepasst und öffentlich aufgelegt. Parallel dazu wird der Erwerb von Realersatzland fortgesetzt. Die Projektgenehmigung durch den Regierungsrat soll Ende 2023 vorliegen, damit Anfang 2024 beim Bund der Antrag auf Subventionen gestellt und mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Nach gut 2½ Jahren werden die wesentlichen wasserbaulichen Massnahmen realisiert sein, damit voraussichtlich im Herbst 2026 ein umfassender Schutz der Stanser Talebene vor Hochwasser des Buoholzbaches gewährleistet sein wird.

Visualisierung des Hochwasserschutzes am Buoholzbach
Visualisierung des Hochwasserschutzes am Buoholzbach.

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung Hochwasserschutzprojekt Buoholzbach [PDF] (PDF, 19.88 kB) Download 0 Medienmitteilung Hochwasserschutzprojekt Buoholzbach [PDF]
Visualisierung 1 Buoholzbach [JPG] (JPG, 5.11 MB) Download 1 Visualisierung 1 Buoholzbach [JPG]
Visualisierung 2 Buoholzbach [JPG] (JPG, 4.51 MB) Download 2 Visualisierung 2 Buoholzbach [JPG]