Skibetrieb ist in Nidwalden ab dem 30. Dezember möglich

28. Dezember 2020

Gemäss der Covid-19-Verordnung des Bundesrates sind Skigebiete für den Betrieb ihrer Anlagen seit dem 22. Dezember 2020 auf eine kantonale Bewilligung angewiesen. Der Kanton Nidwalden hat beschlossen, den Skibetrieb ab dem 30. Dezember 2020 zuzulassen. Allerdings ist die Öffnung in den grösseren Skigebieten mit einer Kapazitätsbegrenzung verbunden.

Der Betrieb von Skiliften und präparierten Ski- und Schlittelpisten ist im Kanton Nidwalden bis zum 29. Dezember 2020 untersagt. Hauptgrund für den Entscheid vom 18. Dezember 2020 war die hohe Auslastung in den Zentralschweizer Spitälern aufgrund zunehmender Corona-Patienten sowie Operationsterminen, die keine weitere Aufschiebung dulden. Mit dem Verzicht auf den Skibetrieb sinkt die Wahrscheinlichkeit von Schneesportunfällen und damit die Gefahr einer zusätzlichen Belastung für Gesundheitseinrichtungen. «Die Covid-19-Situation ist weiterhin labil, hat sich im eigenen Kantonsspital zuletzt aber etwas entspannt. Auf der normalen Station hat es genügend Kapazitäten», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger. Der Kanton Nidwalden gibt den Verantwortlichen von Skigebieten daher eine Chance zu beweisen, dass ihre Schutzkonzepte hinsichtlich Abstandhalten, Maskenpflicht und Verhinderung von Ansammlungen taugen und eingehalten werden.

Die Bewilligungen, die per 30. Dezember 2020 ausgesprochen werden, sind an Auflagen geknüpft. Je nach Grösse des Skigebietes werden zusammen mit den Betreibern Kapazitätsbegrenzungen festgelegt. Schneesportler sind angehalten, sich vor ihrer Anreise über die Kapazitäten des Skigebiets zu informieren und Tickets wenn immer möglich im Voraus zu buchen, um Warteschlangen an der Talstation zu vermeiden. Wie andernorts müssen die Gastronomiebetriebe auch in den Skigebieten geschlossen bleiben. Erlaubt sind einzig Takeaway-Angebote und die Bewirtschaftung von Hotelgästen. Der Ausschank von Alkohol ist bei Takeaway-Angeboten untersagt. Die Betreiber von Skigebieten haben insbesondere auch dafür zu sorgen, dass es rund um die Takeaway-Ausgaben zu keinen Personenansammlungen kommt und eine korrekte Abfallentsorgung sichergestellt ist. Auch sind sanitäre Anlagen und Aufwärmmöglichkeiten für die Gäste zur Verfügung zu stellen.

Bewilligungen werden nur auf Zusehen hin erteilt
In Nidwalden erfolgt die Öffnung von Skigebieten auch vor dem Hintergrund, dass sich offensichtlich immer mehr Skifahrer auf Tourenskis versuchen und sich trotz ihrer Unerfahrenheit in schwierige Situationen abseits der Pisten begeben, was ebenfalls zu einem erhöhten Risiko von Unfällen führt.

Michèle Blöchliger betont, dass Bewilligungen für den Betrieb von Skigebieten unbefristet erfolgen. Bei Nichteinhaltung des Schutzkonzeptes oder einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage beziehungsweise der Situation in den Spitälern kann sie jederzeit widerrufen werden. «Es ist uns bewusst, dass den Skigebieten dadurch eine sichere Planungsgrundlage fehlt. Doch wir müssen gerade in der aktuell sehr heiklen Phase der Pandemie flexibel bleiben und rasch auf neue Entwicklungen reagieren können», begründet Michèle Blöchliger und fügt an: «Wir werden die Situation laufend neu beurteilen und stehen mit den Betreibern der Skigebiete regelmässig in Kontakt.»

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung Skigebiete Öffnung [PDF] (PDF, 19.21 kB) Download 0 Medienmitteilung Skigebiete Öffnung [PDF]