Planungssicherheit dank fixer Sperrstunde bis zum 4. Januar 2021
Der Kanton Nidwalden erfüllt die Kriterien nicht, um eine Verlängerung der vom Bundesrat verordneten Sperrstunde einzuführen. Um Betrieben eine möglichst hohe Planungssicherheit zu gewähren, beabsichtigt der Regierungsrat, die Sperrstunde bis nach den Fest- und Neujahrstagen bei 19 Uhr zu belassen. Zudem prüft er eine beschleunigte Finanzhilfe für wirtschaftlich hart getroffene Unternehmen.
Der Bundesrat hat per heute Samstag verschärfte Schutzmassnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus eingeführt. Die Vorverlegung der Sperrstunde von neu 19 Uhr ist besonders für Gastronomie- und Barbetriebe einschneiend. Gemäss der Verordnung des Bundesrates können Kantone mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung die Sperrstunde bis maximal 23 Uhr ausdehnen. Hierzu müssen vor allem zwei Kriterien erfüllt sein: Der Reproduktionswert muss während mindestens sieben Tage in Folge unter 1.0 sein. Der Wert bildet die Anzahl Personen ab, die ein Infizierter durchschnittlich ansteckt. Zweitens muss die 7-Tages-Inzidenz – also die Anzahl Neuansteckungen pro 100'000 Einwohnern – ebenfalls während mindestens sieben Tagen hintereinander unter dem schweizerischen Mittel liegen. Nidwalden weist derzeit zwar eine relativ stabile Entwicklung der Fallzahlen auf, dies aber auf einem für den Kanton hohen Niveau als es noch von Mitte November bis Anfang Dezember der Fall war. Dies hat dazu geführt, dass der Reproduktionswert (R-Wert) derzeit bei 1.21 liegt. Daher erfüllt der Kanton Nidwalden die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sperrstunde gegenwärtig nicht.
Es braucht über eine gewisse Zeitspanne tiefere Fallzahlen, damit der R-Wert unter 1.0 sinkt, hinzu käme die bereits erwähnte Frist von mindestens sieben Tagen, bis eine allfällige Ausnahmeregelung überhaupt eingeführt werden könnte. Der Nidwaldner Regierungsrat beabsichtigt daher, die Sperrstunde für Restaurants und Bars in jedem Fall bis zum 4. Januar 2021 bei 19 Uhr zu belassen – mit Ausnahme von Heiligabend und Silvester, an denen der Betrieb bis 1 Uhr erlaubt ist. Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-aways sind gemäss Bundesrat generell bis 23 Uhr gestattet.
Dieses Vorgehen soll vor allem der Planungssicherheit betroffener Betriebe dienen. «Die Feiertage stehen vor der Türe. Dem Regierungsrat ist es ein grosses Anliegen, dass die Betriebe eine Grundlage erhalten, um ihre Öffnungszeiten festlegen und Reservationen handhaben zu können. Andernfalls bestehen dauernd Unsicherheiten, sowohl bei den Gastronomen als auch bei den Gästen», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger. Das Verbandspräsidium von Gastro Nidwalden ist über die Absicht des Regierungsrates informiert worden. Das Vorgehen wird aus Optik der Planungssicherheit grundsätzlich begrüsst.
Es braucht die Solidarität aller
«Mit der Reduktion der sozialen Kontakte, die vielfach am Abend stattfinden, erhoffen wir uns eine Abschwächung der Fallzahlen und damit eine Entwicklung, mit der Anfang des nächsten Jahres wieder eine Ausweitung der Sperrstunde ins Auge gefasst werden könnte», so Michèle Blöchliger weiter. Dem Regierungsrat ist bewusst, dass mit der neuen Regelung des Bundesrates die Gastrobetriebe um die Möglichkeit gebracht werden, ein vernünftiges Geschäft mit Abendessen zu machen. Gerade dieses macht aber in vielen Fällen einen beträchtlichen Teil des Umsatzes aus. Aus diesem Grunde nimmt er positiv zur Kenntnis, dass der Bundesrat dem Parlament eine Aufstockung des Härtefallprogramms vorschlägt, mit dem coronabedingt geschädigte Unternehmen finanziell unterstützt werden sollen. Angesichts der neuen Einschränkungen für Betriebe und Veranstalter und der sich vielerorts verschärfenden wirtschaftlichen Situation hält es der Regierungsrat jedoch für angebracht, auf kantonaler Ebene eine beschleunigte Unterstützung vorzusehen. Die entsprechenden Abklärungen hierfür sind unverzüglich an die Hand genommen worden.
Die neusten Massnahmen des Bundesrates haben einen verbesserten Schutz der Gesundheit zum Ziel. Dieser hat nach wie vor oberste Priorität. Es gilt eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und die Gesundheitseinrichtungen vor einer Überlastung zu bewahren. «Wir sind gefordert, die Hygiene- und Verhaltensregeln weiterhin konsequent einzuhalten, damit sich die epidemiologische Lage verbessert. Vorsicht ist vor allem auch im privaten und beruflichen Umfeld geboten. Mehr denn je braucht es die Solidarität von uns allen», so der dringliche Appell von Michèle Blöchliger.
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- www.nw.ch/coronavirus
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