Kanton regelt Covid-19-Hilfestellung für Kulturunternehmen

10. Dezember 2020

Der Nidwaldner Regierungsrat hat eine Verordnung verabschiedet, mit der Kulturunternehmen auch im 2021 unterstützt werden können, um die Auswirkungen der Corona-Krise zu mildern. Zur Verfügung stehen 100'000 Franken. Der Bund übernimmt die Hälfte davon.

Auch im Kanton Nidwalden hat die Corona-Pandemie Kulturveranstalter und Kulturunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Zahlreiche Veranstaltungen mussten abgesagt oder verschoben werden, und wo kein Publikum ist, fehlen die Einnahmen. Dank den gemeinsamen Hilfsanstrengungen von Bund und Kanton auf Basis einer Notverordnung konnten zwischen März und Oktober 2020 die negativen Auswirkungen abgefedert werden.

Im Kanton Nidwalden sind von der Corona-Krise vor allem Laienkulturvereine und kleinere Veranstalter betroffen. Das Nidwaldner Museum als kantonaler Betrieb ist von den Unterstützungsbeiträgen ausgeschlossen, die Stanser Musiktage und das Literaturhaus Zentralschweiz wurden von der kantonalen Kulturkommission innerhalb der bestehenden Leistungsvereinbarungen unterstützt.

Um die voraussichtlich auch 2021 benötigte Hilfe im Kulturbereich weiterführen zu können, hat der Regierungsrat eine kantonale Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet. Diese stützt sich auf die Covid-19-Gesetzgebung des Bundes, die dieser am 14. Oktober mit einer Verordnung für den Kulturbereich ergänzt hat. Darin vorgesehen sind vier Hilfsinstrumente: Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen, Beiträge an Transformationsprojekte von Kulturunternehmen, Nothilfe für Kulturschaffende und Unterstützungsbeiträge an Kulturvereine im Laienbereich.

Gesuche können ab Neujahr eingereicht werden
Im Kanton Nidwalden sollen für Ausfallentschädigungen und für Transformationsprojekte, mit denen sich die Kulturunternehmen den Gegebenheiten in Zusammenhang mit der Epidemie anpassen können, total 100'000 Franken zur Verfügung stehen. Der Betrag setzt sich aus je 25'000 Franken aus dem Kulturfonds und dem Lotteriefonds zusammen, der Bund übernimmt die andere Hälfte. Die Summe entspricht der Hälfte der Unterstützungsgelder im laufenden Jahr. 2021 ist der Kanton aber gemäss Covid-19-Kulturverordnung des Bundes erstens nur noch für Kulturunternehmen zuständig und zweitens wird nicht mehr mit einem totalen Lockdown über längere Zeit gerechnet. Betroffene Kulturunternehmen können ab 1. Januar 2021 Gesuche beim Amt für Kultur einreichen. Dieses ist auch für die Prüfung und Beurteilung zuständig. Die detaillierten Informationen für die Gesuchsteller und die Gesuchsformulare werden am kommenden Montag, 14. Dezember, auf der Webseite des Kantons (www.nw.ch) aufgeschaltet.

Kulturschaffende erhalten auf Gesuch weiterhin Geldleistungen des Vereins Suisse­culture Sociale zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten. Kulturvereine im Laienbereich werden auf Gesuch weiterhin über den Bund und ihre Dachverbände für den finanziellen Schaden entschädigt, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen entsteht.

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