Für Härtefälle sollen 8.13 Millionen Franken zur Verfügung stehen
Zusätzlich zum voraussichtlichen Bundesbeitrag von 3.13 Millionen Franken beantragt der Nidwaldner Regierungsrat dem Landrat einen Rahmenkredit von 5 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen. Gesuche von betroffenen Unternehmen können ab Januar 2021 eingereicht werden. Der konkrete Vollzug wird in einer kantonalen Verordnung geregelt.
Der Bundesrat unterbreitet dem eidgenössischen Parlament in der Wintersession eine Vorlage, wonach für wirtschaftliche Härtefälle im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie eine Unterstützung in der Höhe von insgesamt 1 Milliarde Franken gewährt werden soll. Die anteilsmässigen Mittel des Bundes werden nur dann ausgelöst, wenn die Kantone ihrerseits Härtefall-Finanzhilfen an Unternehmen sprechen. «Für den Regierungsrat steht ausser Frage, dass sich der Kanton Nidwalden am Unterstützungsprogramm beteiligen soll und dadurch einen Beitrag leistet, dass Unternehmen, die vor Corona überlebensfähig waren und nun wirtschaftlich ins Schleudern geraten sind, die Krise überbrücken und dadurch auch eine Vielzahl an Arbeitsplätzen erhalten können», betont Landammann und Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger.
Gestützt auf die Vorlage des Bundesrates legt der Nidwaldner Regierungsrat dem Landrat einen Rahmenkredit von netto 5 Millionen Franken zur Mitfinanzierung von Härtefallmassnahmen für Unternehmen vor, die von den wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind. Es ist dies der maximale Betrag, den der Landrat ohne obligatorische Volksabstimmung sprechen kann. Bei Annahme der Vorlage im eidgenössischen Parlament steuert der Bund weitere rund 3.13 Millionen Franken bei, wodurch im Kanton Nidwalden für Härtefallmassnahmen gesamthaft 8.13 Millionen Franken zur Verfügung stehen würden. Aufgrund der gebotenen Dringlichkeit wird sich der Landrat bereits an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2020 damit beschäftigen. Im Fall einer grundsätzlichen Zustimmung zur Härtefallregelung beginnt die Referendumsfrist von 60 Tagen. Es ist jedoch vorgesehen, dass das Einreichen von Gesuchen und deren Prüfung bereits vorher möglich sein soll. Othmar Filliger erklärt: «Da das Prüfverfahren mit Aufwand verbunden ist, macht es Sinn, wenn damit schon vorher gestartet werden kann, um anspruchsberechtigten Unternehmen nach Ablauf der Referendumsfrist die genehmigte Unterstützung baldmöglichst zukommen zu lassen.» Die angesprochene Frist endet am 22. Februar 2021.
Der Regierungsrat wird die erforderlichen Bestimmungen für den Vollzug, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Härtefallmassnahmen und des Verfahrens, in einer Verordnung regeln.
Externe Fachpersonen sollen Gesuche prüfen
Ein Härtefall im Sinn des Covid-19-Gesetzes des Bundes liegt vor, wenn der Jahresumsatz 2020 unter 60 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Jahre 2018 und 2019 liegt. Auch ist die gesamte Vermögens- und Kapitalsituation des Unternehmens zu berücksichtigen. Eine Unterstützung setzt ausserdem voraus, dass die Unternehmen vor 2020 profitabel waren und nach Ausbruch der Pandemie nicht bereits andere Finanzhilfen des Bundes – ausgenommen Kurzarbeits- und Erwerbsausfallentschädigungen – erhalten haben.
Gemäss Bund kann die Härtefall-Unterstützung in Form von rückzahlbaren Darlehen, Bürgschaften, Garantien oder nicht rückzahlbaren Beiträgen erfolgen. Der Regierungsrat schlägt vor, im Kanton Nidwalden ausschliesslich Bürgschaften sowie nicht rückzahlbare Beiträge – sogenannte A-fonds-perdu-Beiträge – einzusetzen. Von den total 8.13 Millionen Franken sollen 4.6 Millionen für A-fonds-perdu-Beiträge bereitgestellt werden. In diesen vollumfänglich enthalten ist der Beitrag des Bundes. «Der Regierungsrat will die auf nationaler Ebene zur Verfügung gestellten Mittel als nicht rückzahlbare Beiträge einsetzen», so Othmar Filliger. Die verbleibenden Kantonsmittel von 3.53 Millionen Franken werden für Bürgschaften bereitgestellt. Diese werden vollständig vom Kanton getragen.
Die von den Unternehmen eingereichten Härtefall-Gesuche werden geprüft und rasch zu einem Entscheid gebracht. Die kantonale Verwaltung verfügt nicht über die hierfür erforderlichen Ressourcen. Aus diesem Grund sollen externe Fachpersonen die Gesuchsprüfung im Auftrag des Kantons übernehmen. Hierfür wird mit Kosten von rund 120‘000 Franken gerechnet, für die durch den Regierungsrat ein Nachtragskredit zu sprechen ist.
Auch touristische Verkehrsangebote werden unterstützt
Parallel zum Covid-19-Gesetz hat das eidgenössische Parlament im September 2020 auch dringliche Massnahmen für die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs verabschiedet. Unter anderem beteiligt sich der Bund an Finanzhilfen für touristische Verkehrsangebote ohne Erschliessungsfunktion, sofern die Kantone solche gewähren. Anspruchsberechtigt sind Transportunternehmen mit einer eidgenössischen Konzession für Personentransporte – also Bahn, Bus, Schiff, Seilbahn – oder einer kantonalen Konzession zum Betrieb von Seilbahnen. Betroffene Unternehmen müssen ausweisen, dass ihre Corona-bedingten Ausfälle in der Zeit zwischen Anfang März und Ende September 2020 – nach Abzug aller Reserven – den in den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 erzielten Reingewinn übersteigen. Der Regierungsrat rechnet mit Ansprüchen von Nidwaldner Transportunternehmen im Umfang von rund 2 Millionen Franken. Da der Bund sich mit einem Betrag in der Höhe von 80 Prozent der kantonalen Unterstützung beteiligt, ergibt dies einen Nettoanteil von 1.1 Millionen Franken. Es werden ausschliesslich nicht rückzahlbare Beiträge gesprochen.
Der Nidwaldner Regierungsrat will für Finanzhilfen an touristische Verkehrsangebote ohne Erschliessungsfunktion ebenfalls eine kantonale Verordnung schaffen, in der alle erforderlichen Bestimmungen, das Eingabeverfahren und der Entscheidungsprozess geregelt werden. Dies soll in Abstimmung mit den anderen Zentralschweizer Kantonen erfolgen. Da relativ wenig Gesuche erwartet werden, kann deren Prüfung von der kantonalen Verwaltung durchgeführt werden.
→ Den ausführlichen Bericht des Regierungsrates zuhanden des Landrates finden Sie hier.
↓ Unter «Dokumente» finden Sie weitere Informationen (Entwürfe für Landratsbeschlüsse).
Zugehörige Objekte
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Bericht an den Landrat [PDF] (PDF, 109.87 kB) | Download | 1 | Bericht an den Landrat [PDF] |
Entwurf Landratsbeschluss Rahmenkredit Härtefallmassnahmen [PDF] (PDF, 116.79 kB) | Download | 2 | Entwurf Landratsbeschluss Rahmenkredit Härtefallmassnahmen [PDF] |
Entwurf Landratsbeschluss Rahmenkredit PBG 28a [PDF] (PDF, 113.4 kB) | Download | 3 | Entwurf Landratsbeschluss Rahmenkredit PBG 28a [PDF] |