Nidwalden will Grundlagen für Unterstützungsinstrumente baldmöglichst erarbeiten
Für sogenannte Härtefälle sowie touristische Angebote im Personenbeförderungsbereich sind vom Bund gesetzliche Grundlagen geschaffen worden, um neue Instrumente zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie zu ermöglichen. Der Regierungsrat hat die erforderlichen Abklärungen und die Schaffung von Grundlagen in Auftrag gegeben, damit diese Instrumente in Nidwalden möglichst rasch angewendet werden können.
Der Bundesrat hat im Anschluss an die erste Welle der Corona-Pandemie eine gesetzliche Grundlage für die Unterstützung von wirtschaftlichen Härtefällen geschaffen. So sollen Unternehmen, die aufgrund ihrer Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 und entsprechender Schutzmassnahmen besonders betroffen sind, unter gewissen Bedingungen finanzielle Hilfestellungen erhalten. Dies trifft vor allem auf Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe zu. Ein Härtefall liegt gemäss Gesetz dann vor, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt, wobei die gesamte Vermögens- und Kapitalsituation zu berücksichtigen ist. Aufgrund der zunehmenden Dringlichkeit will der Bundesrat die Einführung der Härtefall-Regelung auf den 1. Dezember 2020 forcieren, was vom Nidwaldner Regierungsrat begrüsst wird.
Der Bund erarbeitet derzeit mit Hochdruck die dazugehörende Verordnung. Es ist vorgesehen, dass sich die Kantone mit 50 Prozent an den finanziellen Hilfestellungen beteiligen. «Solange die Einzelheiten noch nicht bekannt sind, ist eine abschliessende Beurteilung, wie umfangreich betroffene Unternehmen in unserem Kanton konkret profitieren werden, nicht möglich», hält Landammann und Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger fest. Der Regierungsrat hat parallel zu den Arbeiten des Bundes auf kantonaler Ebene den erforderlichen Prozess angestossen, damit das Härtefall-Gesetz in Nidwalden so rasch wie möglich angewendet werden kann.
Aufgrund der sich erneut zuspitzenden Corona-Lage ist absehbar, dass die Härtefall-Regelung alleine nicht die Wirtschaft in ihrer ganzen Breite tragen und stabilisieren kann. Der Nidwaldner Regierungsrat erachtet es daher als wichtig, dass auf Bundesebene weitere konjunkturpolitische Massnahmen geprüft und ausgearbeitet werden, um für alle möglichen Szenarien gewappnet zu sein. «Wir werden uns für gute Lösungen im Sinne unserer heimischen Wirtschaft einsetzen und bei Bedarf auch eine weiteregehende kantonale Unterstützung prüfen, wie dies bereits im Frühling nach Ausbruch der Pandemie der Fall gewesen ist», versichert Othmar Filliger.
Touristische Angebote im Personenbeförderungsbereich
Ein weiteres Instrument auf Bundesbene zielt auf die Abferderung von Einbussen bei touristischen Angeboten im Personenbeförderungsbereich ab. Anspruchsberechtigt sind Transportunternehmen mit einer Personenbeförderungskonzession oder einer kantonalen Bewilligung zum Betrieb von Seilbahnen, wenn die Covid-19-bedingten Ausfälle in der Zeit vom 1. März bis 30. September 2020 – nach Abzug aller Reserven – den in den Geschäftsjahren 2017-2019 erzielten Reingewinn übersteigen und das Unternehmen sich zudem verpflichtet, für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 keine Dividenden auszuschütten. Auch hier ist eine kantonale Finanzhilfe Voraussetzung, um Bundesgelder auslösen zu können. Um auch dieses Unterstützungsinstrument in Nidwalden schnellstmöglich anwenden zu können, hat der Regierungsrat hier ebenfalls den Anstoss für die Schaffung der erforderlichen Grundlagen gegeben.
Arbeiten erfolgen mit höchster Priorität
Da derzeit bei beiden Instrumenten seitens Bund noch diverse Punkte offen sind, können aktuell noch keine Aussagen zur genauen Umsetzung in Nidwalden gemacht werden. Der Regierungsrat ist sich der grossen Dringlichkeit bewusst und wird die notwendigen Arbeiten mit höchster Priorität vorantreiben. Mit der Umsetzung wurde die Volkswirtschaftsdirektion beauftragt. Die Abklärungen erfolgen in enger Abstimmung mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen.
- Website
- www.nw.ch/coronavirus
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