Gute Noten für die Schutzkonzepte der Betriebe

14. August 2020

Der Kanton Nidwalden hat die Prüfung von Schutzkonzepten im Arbeitsbereich verstärkt. Bislang kann ein positives Fazit gezogen werden. Derweil rückt der Schulstart näher. Dieser steht wegen der Corona-Situation unter besonderen Vorzeichen. Von einer Maskenpflicht in Schulen wird abgesehen.

Die Lage im Kanton Nidwalden bezüglich der Corona-Pandemie ist nach wie vor stabil. In den vergangenen sechs Wochen ist die Anzahl positiv auf das Coronavirus getesteter Personen um 7 auf total 131 angestiegen. In der Annahme, dass zahlreiche Leute aufgrund des mehrheitlich schönen Wetters häufiger draussen unterwegs waren oder in die Sommerferien im In- oder Ausland verreisten, zeigt sich Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger zufrieden mit diesem Wert. Auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Betroffenen zumeist um Einzelfälle handelte, die schnell isoliert werden konnten, sagt Michèle Blöchliger: «Den Leuten ist nach wie vor präsent, dass sie sich am besten vor einer Infektion schützen, wenn sie sich an die Abstands- und Hygienemassnahmen halten und dort eine Maske tragen, wo es empfohlen oder vorgeschrieben wird. Offensichtlich werden auch die Isolations- und Quarantänepflicht gut eingehalten, sodass es zuletzt nirgends in unserem Kanton zu einer signifikanten Ausbreitung des Virus gekommen ist.»

Die Abstands- und Hygieneregeln gelten nicht nur in der Freizeit, sondern auch in der Berufswelt. Seit geraumer Zeit hat der Kanton seine Kontrolltätigkeit zur Einhaltung von Schutzkonzepten in Betrieben intensiviert. Die Spannweite der überprüften Konzepte reicht dabei von Restaurants über Einkaufsläden und Produktionsfirmen bis hin zu Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben. «Bislang dürfen wir ein sehr positives Fazit ziehen. Es gab keinen Anlass zu nennenswerten Beanstandungen. Wo nötig, wurde mit den Verantwortlichen das Gespräch gesucht, um Verbesserungen beim Schutz von Angestellten und Kunden zu erzielen», lobt Michèle Blöchliger die Betriebe. Der Kanton wird seine Kontrolltätigkeit auch in Zukunft aufrechterhalten.

Reiserückkehrer stehen in der Verantwortung
Stichprobenartige Kontrollen finden auch bei Personen statt, die sich seit dem 6. Juli in einem Land aufgehalten haben, in dem gemäss Liste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ein erhöhtes Infektionsrisiko herrscht und daher eine Quarantäne- und Meldepflicht nach der Einreise nach Nidwalden besteht. Die Betroffenen können sich mittels Online-Formular auf einfache Art bei den kantonalen Behörden registrieren. Derzeit befinden sich rund 60 Reiserückkehrer in Quarantäne.

Sollten sich darunter auch schulpflichtige Kinder oder Lernende befinden, so werden diese den Schulstart am 17. August verpassen, sofern die zehntägige Quarantänefrist noch nicht abgelaufen ist. «Die Gesundheit aller Personen im schulischen Umfeld hat oberste Priorität. Deshalb ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler die Quarantänepflicht einhalten und dem Unterricht in dieser Zeit fernbleiben», hält Bildungsdirektor Res Schmid fest. Im Zeugnis wird die Abwesenheit als entschuldigte Absenz vermerkt, den betroffenen Kindern wird der Schulstoff nach Hause gegeben. Auch im neuen Schuljahr gelten die bereits vor den Sommerferien in den Schutzkonzepten festgehaltenen Hygiene- und Abstandsmassnahmen. Kinder und Eltern, die Symptome einer Erkrankung aufweisen, bleiben zu Hause und informieren ihren Hausarzt. Zudem haben sich Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren, die ihren Schulweg mit dem Bus, Zug oder der Seilbahn zurücklegen, an die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr zu halten. Weiter hat die Bildungsdirektion die Schulen angewiesen, das Startprozedere für Kindergartenkinder und Erstklässler, die am ersten Tag oft von ihren Eltern begleitet werden, den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und das Programm mit den Begleitpersonen im Freien abzuhalten.

Auf eine generelle Maskenpflicht an der Volksschule sowie an der Mittel- oder Berufsschule Nidwalden wird momentan verzichtet. Der empfohlene Mindestabstand kann dank den teils kleinen Klassen in den vorhandenen Zimmern zumeist eingehalten werden, andernfalls kommen Spuckschutze zum Einsatz oder wird der Unterricht in grössere Räumlichkeiten verlegt.

Kanton wartet auf Bewilligungskriterien für Grossanlässe
Was die Aufhebung des Verbots für Grossveranstaltungen per 1. Oktober 2020 betrifft, die der Bundesrat am Mittwoch bekannt gegeben hat, wartet der Kanton Nidwalden die einheitlichen Bewilligungsanforderungen ab, die der Bund zusammen mit den Kantonen bis zum 2. September ausarbeiten will. Aus diesen werden anschliessend die Bedingungen für Grossanlässe mit über 1000 Personen in Nidwalden abgeleitet. Erst danach wird es möglich sein, Gesuche für die Durchführung entsprechender Veranstaltungen zu prüfen.      

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