Abstimmung über Steuergesetzrevision findet am 27. September 2020 statt
Die kantonale Volksabstimmung über die Teilrevision des Steuergesetzes vom 17. Mai ist wegen der Corona-Pandemie verschoben worden. Als neues Datum hat der Regierungsrat nun den 27. September festgelegt.
Die kantonale Volksabstimmung über die Teilrevision des Steuergesetzes und den vom einem Referendumskomitee eingereichten Gegenvorschlag findet neu am 27. September 2020 statt. Ursprünglich hätte die Abstimmung am 17. Mai 2020 durchgeführt werden sollen. Aufgrund der Corona-Pandemie und dem Entscheid des Bundesrates, die gleichentags anberaumte eidgenössische Volksabstimmung abzusagen, sprach sich der Nidwaldner Regierungsrat Ende März ebenfalls für eine Verschiebung aus. Auch die eidgenössischen Vorlagen werden dem Stimmvolk nun am 27. September unterbreitet.
Bei der kantonalen Abstimmung geht es im Kern darum, die Steuerprivilegien für Holding- und Verwaltungsgesellschaften abzuschaffen – dies auf internationalen Druck hin und als Folge des im Mai 2019 angenommenen Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Als Ausgleich dazu soll die Gewinnsteuer für alle Gesellschaften im Kanton Nidwalden von 6 auf 5,1 Prozent gesenkt werden. Das Referendumskomitee hingegen will die Gewinnsteuer auf dem heutigen Niveau belassen. In den weiteren Punkten unterstützt das Komitee die Vorlage, wie sie vom Landrat verabschiedet worden ist.
Das revidierte Steuergesetz soll per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden.
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