Kantonsbeitrag an Tourismusförderung soll fixiert werden

4. Juni 2020

Wegen den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Tourismus will der Regierungsrat den kantonalen Förderbeitrag für 2021 und 2022 auf dem Maximum von 300'000 Franken festlegen. Er hat einen entsprechenden Antrag an den Landrat verabschiedet.

Die Nidwaldner Tourismusbranche leidet stark unter der Corona-Krise. Restaurants haben zwar seit einiger Zeit wieder geöffnet, aber nur mit Einschränkungen. Schifffahrtsgesellschaften, Bergbahnen und Campings dürfen ihren Betrieb erst am 6. Juni wiederaufnehmen und Hotels oder Taxiunternehmen verzeichnen seit dem Ausbruch der Pandemie massiv weniger Gäste. «Trotz Lockerungen werden die Tourismusbetriebe aufgrund der angeordneten Schutzauflagen und auch wegen dem Ausbleiben ausländischer Feriengäste bedeutend weniger Umsatz generieren als unter normalen Umständen», hält Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger fest. Wie lange sich die Folgen der Krise noch hinziehen werden, ist schwer voraussehbar und von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem auch von der «Erholungszeit» und den Lockerungsmassnahmen anderer Länder.

Der Regierungsrat will deshalb den Kantonsbeitrag für die Tourismusförderung in den Jahren 2021 und 2022 fix auf den gesetzlich verankerten Maximalbetrag von 300'000 Franken festlegen. Dies soll in Form einer ergänzenden Übergangsbestimmung im Tourismusförderungsgesetz erfolgen. Er hat hierzu eine Vorlage an den Landrat verabschiedet. Sie soll sicherstellen, dass in den beiden kommenden Jahren genügend Mittel für die Finanzierung der kantonalen Tourismusförderungsaufgaben zur Verfügung stehen. Der Maximalbetrag des Kantons fliesst in der Regel nur dann, wenn die Summe der kommunalen und kantonalen Tourismusabgaben sowie kommunaler Beiträge zur Tourismusförderung im Vorjahr mindestens 600'000 Franken betragen hat.

In der jüngsten Vergangenheit wurde diese Grenze stets erreicht. Wegen der Corona-Pandemie und den Ende März beschlossenen Sofortmassnahmen zur Milderung der Auswirkungen droht nun – wenn auch nicht im grossen Ausmass – eine Unterschreitung der 600'000 Franken.

Gemeinden entscheiden individuell
An einem Treffen im Mai zwischen einer Delegation der Volkswirtschaftsdirektion und Vertretern der Gemeinderäte wuchs die Erkenntnis, dass die Bedeutung des Tourismus in den Gemeinden sehr unterschiedlich ausfällt. Othmar Filliger: «Wir erachten es daher als sinnvoll, wenn die Gemeinden individuell für sich prüfen und entscheiden, wie sie die touristischen Leistungsträger bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie unterstützen.» Im Kanton Nidwalden erfolgt die Tourismusförderung gemäss dem föderal ausgestalteten Gesetz im Grundsatz durch die Gemeinden. Der Kanton ist für jene Aufgaben zuständig, die sinnvollerweise kantonal erbracht werden, etwa das Inkasso der Tourismusabgaben oder das Abschliessen von Leistungsvereinbarungen mit Nidwalden Tourismus.

Tourismusabgaben werden unter anderem bei Hotels, Restaurants, öffentlichen Transportunternehmen sowie Zweit- und Ferienwohnungsbesitzern erhoben, um die Vermarktung und Förderung der Tourismusregion mit ihren Angeboten und Betrieben mitzufinanzieren. «Es ist derzeit sehr unsicher, wann und in welchem Ausmass der nationale und vor allem der internationale Tourismus nach der Corona-Krise wieder Fahrt aufnehmen werden. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere Region mit den gewohnten Mitteln präsentieren und positionieren können», sagt Othmar Filliger.

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