Pflegeheime bereiten Lockerung von Besuchsverbot vor

8. Mai 2020

Derzeit herrscht in den Alters- und Pflegeheimen in Nidwalden ein Besuchsverbot, das nur wenige Ausnahmen zulässt. Aufgrund der abflachenden Corona-Pandemie wird das Verbot nun gelockert. Sobald die Heime ein Schutzkonzept umgesetzt haben, dürfen sie wieder Gäste empfangen.

Mit der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus hat der Kanton Nidwalden Mitte März zum Schutz von Bewohnerinnen, Bewohnern und Mitarbeitenden von Alters- und Pflegeheimen sowie der Bevölkerung ein generelles Besuchsverbot erlassen. Nur in begründeten Ausnahmefällen werden Besuche von Verwandten zugelassen. «Es ist uns bewusst, dass dadurch der wichtige soziale Kontakt massiv eingeschränkt worden ist, auch für Angehörige. Wenn wir auf der anderen Seite sehen, dass es zu zahlreichen COVID-19-Erkrankungen unter den betreuten Betagten und dem Pflegepersonal gekommen ist, so war diese Massnahme wichtig und richtig. Die in den Heimen lebenden Personen gehören zur besonders gefährdeten Gruppe», hält Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger fest.

Da sich die Corona-Situation inzwischen entspannt hat, kann eine Lockerung des Besuchsverbots ins Auge gefasst werden. Dies gilt auch für die Stiftung Weidli und die Wohngemeinschaft Brisenblick. Die Heime sind aufgefordert worden, ein Schutzkonzept für ihren Betrieb zu erstellen, das es erlaubt, sowohl Besuche als auch externe Dienstleister wie zum Beispiel Coiffeure oder Fusspflegerinnen wieder zu empfangen. Die Massnahmen haben sich an den Vorgaben bezüglich Hygiene und Abstandhalten zu orientieren. Das Gesundheitsamt wird mit Unterstützung der Hygieneexpertin des Kantonsspitals das Schutzkonzept vor Ort überprüfen. «Wir gehen davon aus, dass die Institutionen ihr Konzept bis Ende nächster Woche soweit umgesetzt haben, dass Besuche wieder möglich sind», sagt Michèle Blöchliger. Angehörige und Bekannte sind angehalten, sich direkt beim jeweiligen Heim über die Besuchszeiten und -bedingungen zu informieren.

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