Soforthilfe für Kleinunternehmen dank COVID-19-Fonds

23. April 2020

Die Einschränkungen aufgrund des Coronavirus gefährden in Nidwalden die Existenz zahlreicher Kleinbetriebe. Neben der Hilfe durch Bund und Kanton steht neuerdings ein durch private Gelder gespiesener COVID-19-Fonds zur Verfügung. Die Idee dazu stammt von einem Hergiswiler Unternehmer.

Die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Massnahmen für die Wirtschaft treffen auch viele Nidwaldner Unternehmen hart. Prioritär der Bund und subsidiär der Kanton leisten in dieser schwierigen Lage finanzielle Hilfestellung, allen voran in Form von staatlichen Überbrückungskrediten, um die Auswirkungen abzufedern und eine Welle von Entlassungen und Konkursen zu verhindern. Ab sofort steht den von der Corona-Krise besonders betroffenen Nidwaldner Kleinbetrieben mit weniger als 10 Mitarbeitenden eine zusätzliche Unterstützung zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen COVID-19-Fonds. Anspruchsberechtigte Betriebe können ein Gesuch für einen einmaligen, nicht rückzahlpflichtigen Beitrag in der Höhe von 10'000 Franken einreichen.

Der Initiant dieses Fonds ist Dr. Peter Grogg. Mit dem Anliegen, dass Kleinbetrieben, die derzeit hohe Umsatzeinbussen erleiden, rasch und unbürokratisch geholfen werden kann, hat sich der Hergiswiler Unternehmer vertrauensvoll bei Diana Hartz, Leiterin der Wirtschaftsförderung Nidwalden, gemeldet. Er selbst hat den namhaften Beitrag von 1 Million Franken in den Fonds eingezahlt. Weiter hat Dr. Peter Grogg den Kanton mit der Verwaltung des Fonds sowie der Ausbezahlung der Beiträge betraut. Es war ihm ein Anliegen, dass andere in Nidwalden ansässige Unternehmen und vermögende Personen kontaktiert werden mit der Bitte, ebenfalls Gelder in den Fonds einzuzahlen. Diesem Anliegen ist der Kanton gerne nachgekommen, wodurch der Fonds-Gesamtbetrag mittlerweile auf 2,2 Millionen Franken angestiegen ist. Somit können mindestens 220 Unternehmen in Nidwalden mit je 10'000 Franken unterstützt werden. Fliessen weitere Gelder in den Fonds, können noch mehr Kleinunternehmen von der Soforthilfe profitieren.

«Dies ist ein starkes Zeichen der Solidarität von privater Seite», hält Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger dazu fest. «Die Schaffung des COVID-19-Fonds ist eine grosszügige und sehr zu begrüssende Ergänzung der Massnahmen des Bundes und des Kantons. Er trägt zum Erhalt dieser Unternehmen bei, die von grosser Bedeutung für die Zukunft von Nidwalden als Wirtschaftsstandort und Wohnort sind.»

Geprüft werden die eingehenden Anträge in einem ersten Schritt von der kantonalen Wirtschaftsförderung und abschliessend von einem Dreier-Gremium, bestehend aus zwei Regierungsräten und einem Vorstandsmitglied des Nidwaldner Gewerbeverbandes. Anspruchsberechtigt sind Kleinbetriebe mit weniger als 10 festangestellten Mitarbeitenden, die spätestens seit dem 1. Januar 2020 mit ihrem Unternehmenssitz in Nidwalden ansässig sind, die per 1. März 2020 keine offenen Betreibungen ausgewiesen haben und deren Liquidität gefährdet ist, weil sie seit dem 17. März einen Umsatzrückgang von rund 50 Prozent oder mehr verzeichnen. «Wir hoffen natürlich, dass wir möglichst vielen Gesuchstellern eine positive Rückmeldung geben können, dies hängt aber davon ab, ob die erwähnten Kriterien eingehalten werden», so Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger.

Antragsformulare können ab sofort unter www.nw.ch/coronafonds heruntergeladen und bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden. Die Gesuche werden chronologisch erfasst und beurteilt.

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