Kanton und Banken schnüren Hilfspaket von 20 Millionen Franken
Der Regierungsrat will betroffenen Unternehmen in der aktuellen Situation rasch und unbürokratisch helfen. Hierfür hat er ein umfangreiches Unterstützungspaket zusammengestellt. Gemeinsam mit lokalen Banken werden Unterstützungskredite von total 20 Millionen Franken gewährt.
Die vom Bundesrat erlassenen Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben drastische Auswirkungen auf einen grossen Teil der Nidwaldner Wirtschaft. «Viele Betriebe und Dienstleister verzeichnen kaum mehr Einnahmen, müssen aber weiterhin Kosten wie Mieten oder Löhne bezahlen. Dies kann zu Liquiditätsengpässen und somit zu existenzgefährdenden Situationen führen», hält Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger unmissverständlich fest.
Die Unterstützung des Bundes in der Höhe von vorerst 42 Milliarden Franken stellen einen ersten wichtigen Schritt dar, um einen grösseren volkswirtschaftlichen Schaden in der Schweiz zu verhindern. Derzeit ist jedoch offen, wie lange die Krise anhält und die Wirtschaft eingeschränkt bleibt. Gewiss ist nur eines: Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Nidwalden benötigen rasch finanzielle Hilfe. «Daher ist als Ergänzung zu den Bundesmassnahmen eine subsidiäre und unbürokratische Unterstützung auf kantonaler Ebene gefragt», betont Othmar Filliger. «Oberstes Ziel ist es, die drohende Entlassungs- und Konkurswelle abzuwenden.»
Der Beschluss ist per Notrecht erfolgt
Aus diesem Grund hat der Regierungsrat in Zusammenarbeit mit lokalen Banken ein Unterstützungspaket in der Höhe von 20 Millionen Franken geschnürt. Dieses wird betroffenen Unternehmen in Form von Überbrückungskrediten zur Verfügung gestellt. Dabei übernimmt der Kanton die Bürgschaft von 85 Prozent der total gesprochenen Kreditsumme, was maximal 17 Millionen Franken entspricht. Die restlichen 3 Millionen Franken werden von den beteiligten Banken eingebracht. Othmar Filliger: «Wir sind überzeugt, dass wir damit gemeinsam mit dem Bund die Auswirkungen auf die Nidwaldner Wirtschaft in einer ersten Phase abfedern können.» Der Beschluss fusst auf dem Notrecht, das in der Kantonsverfassung verankert ist. Dadurch ist in dieser ausserordentlichen Lage keine Zustimmung des Landrates erforderlich. Ihm muss der Beschluss aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt, sprich an der nächsten Landratssitzung, vorgelegt werden. Das Kantonsparlament hat dann über die Fortführung der vom Regierungsrat beschlossenen Massnahmen zu entscheiden.
Die kantonale Unterstützung läuft nun am 1. April 2020 an. Ab diesem Zeitpunkt werden entsprechende Formulare auf www.nw.ch aufgeschaltet. Die Unternehmen müssen in ihrem Gesuch glaubhaft aufzeigen können, dass die finanziellen Engpässe klar im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen. Die Abwicklung entsprechender Begehren soll möglichst unkompliziert erfolgen. So stellen betroffene Unternehmen bei ihrer Bank einen Kreditantrag. Diese überprüfen, ob die notwendigen Voraussetzungen für eine Bürgschaft gegeben sind und legen dem Kanton daraufhin einen entsprechenden Antrag zu Bewilligung vor.
Bei der Ausarbeitung der Rahmenbedingungen für Gesuchsteller hat der Regierungsrat auf das Know-how der Nidwaldner Kantonalbank (NKB) zurückgreifen können. «Als grosse Bank im Kanton Nidwalden sehen wir es als unsere Pflicht an, unserem Rückgrat der Nidwaldner Wirtschaft, den KMU und Selbständigerwerbenden, unkompliziert und unbürokratisch zu helfen», meint Heinrich Leuthard, Vorsitzender der Geschäftsleitung der NKB. Er hebt im Speziellen die Bereitschaft weiterer Banken hervor, solidarisch und aktiv mitzuwirken. «So können wir alle unseren Beitrag leisten, damit die Leistungsfähigkeit der Nidwaldner Wirtschaft über die ausserordentliche Lage hinaus erhalten bleibt.»
Verlängerung von Zahlungsfristen wird geprüft
Der Regierungsrat arbeitet derzeit weitere Massnahmen aus, die der Nidwaldner Wirtschaft eine Entlastung bringen sollen. Dabei steht die Verlängerung von Zahlungsfristen bei den Steuern, den Tourismusabgaben und staatlichen Gebühren im Vordergrund. Der Regierungsrat will dazu zeitnah wieder informieren.
Das kantonale Arbeitsamt, die Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) und die Arbeitslosenkasse Obwalden/Nidwalden werden in nächster Zeit eine ausserordentlich hohe Arbeitslast zu bewältigen haben. Allein im Kanton Nidwalden sind bisher über 350 Gesuche für Kurzarbeit eingetroffen. Weitere werden folgen. Damit die Unternehmen die ihnen zustehenden Gelder rasch erhalten, wurden die Personalressourcen in den betroffenen Ämtern befristet ausgeweitet.
Zugehörige Objekte
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Medienmitteilung Coronavirus Unterstützung Wirtschaft [PDF] (PDF, 33.33 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Coronavirus Unterstützung Wirtschaft [PDF] |
Notverordnung Bürgschaft [PDF] (PDF, 22.48 kB) | Download | 1 | Notverordnung Bürgschaft [PDF] |