Kantonale Abstimmung über Steuergesetzrevision wird verschoben
Die kantonale Volksabstimmung über die Teilrevision des Steuergesetzes wäre am 17. Mai vorgesehen gewesen. Der Regierungsrat hat aufgrund der Coronavirus-Pandemie entschieden, die Abstimmung zu verschieben.
Die Schweiz befindet sich aufgrund der Coronavirus-Epidemie in einer ausserordentlichen Lage. Dies hat auch Einfluss auf den politischen Alltag. Nachdem der Bundesrat bereits bekanntgegeben hat, dass die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 nicht durchgeführt wird, hat nun auch der Nidwaldner Regierungsrat entschieden, die gleichentags anberaumte kantonale Abstimmung über die Teilrevision des Steuergesetzes und den von einem Referendumskomitee eingereichten Gegenvorschlag zu verschieben.
Zu welchem Zeitpunkt die Volksabstimmung nachgeholt wird, ist derzeit noch unklar. Sobald der Bundesrat das weitere Vorgehen auf eidgenössischer Ebene beschlossen hat, wird auch der Nidwaldner Regierungsrat das neue Abstimmungsdatum festlegen. Dies dürfte voraussichtlich Ende Mai 2020 der Fall sein.
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