Verschärftes Veranstaltungsverbot gilt ab sofort auch in Nidwalden
Der Bundesrat hat heute das Verbot für private und öffentliche Veranstaltungen aufgrund des sich ausbreitenden Coronavirus verschärft. Die Bestimmungen gelten ab sofort auch im Kanton Nidwalden.
Der Bundesrat hat heute entschieden, zum Schutz der Bevölkerung Veranstaltungen mit mehr als 100 Besucherinnen und Besuchern ab sofort zu untersagen. Das Verbot gilt vorerst bis Ende April 2020. Dies betrifft laut Medienmitteilung des Bundesrates «auch Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete». Der Regierungsrat betont, dass der Betrieb von Seilbahnen und Kleinseilbahnen bis auf weiteres zu Transport- und Erschliessungszwecken gestattet bleibt, sofern die in der Verordnung des Bundesrates genannten Schutzmassnahmen gewährleistet werden können. Ausnahmen vom Veranstaltungsverbot sind nur möglich bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse, beispielsweise für Veranstaltungen zur Ausübung politischer Rechte wie zum Beispiel Gemeindeversammlungen.
Grund für die massive Verschärfung ist die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) in vielen Landesteilen der Schweiz. Im Moment kommen täglich zwischen 200 und 300 neue Fälle von Erkrankungen dazu. In Nidwalden liegen bis jetzt acht positive Befunde vor.
Die Anordnung des Bundesrates hat landesweit Auswirkungen auf Veranstaltungen. So sind auch in Nidwalden private und öffentliche Anlässe mit mehr als 100 Personen umgehend verboten. Die bisherige kantonale Regelung mit einer Begrenzung bei maximal 200 Besuchern wird mit dem Beschluss des Bundesrats ebenfalls per sofort aufgehoben. «Es ist uns bewusst, dass dadurch noch mehr Veranstalter zu einer Absage gezwungen werden. Gleichzeitig sind wir der Überzeugung, dass unsere bereits vorgängig restriktive Regelung dazu beigetragen hat, die Verbreitung des Virus im eigenen Kanton bisher einzudämmen», sagt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger. «An dieser Stelle möchte ich den Veranstaltern ein Lob aussprechen. Sie nehmen ihre Eigenverantwortung wahr und zeigen Verständnis für das Vorgehen der Behörden in Anbetracht der besonderen Lage».
Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmenden sind im Kanton Nidwalden unter Auflagen nach wie vor erlaubt. So ist bis auf weiteres eine Namensliste auszufüllen und beim kantonalen Gesundheitsamt einzureichen. Dies, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und im Bedarfsfall Kontaktpersonen von erkrankten Leuten ausfindig zu machen und unter Quarantäne zu stellen. «Solange die Fallzahlen in unserem Kanton tief sind, besteht eine reelle Chance, die Übertragungsketten zu eruieren und dadurch eine Verbreitung auf weitere Personen zu verhindern oder zumindest einzuschränken», erklärt Michèle Blöchliger.
Für Restaurants, Bars und Diskotheken gelten laut Bundesrat ab sofort restriktivere Vorgaben, in diesen dürfen sich inklusive Personal maximal 50 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Anordnungen betreffend Hygiene und sozialer Distanz müssen auch hier eingehalten werden. Die kantonalen Behörden können in den Betrieben und an weiteren Örtlichkeiten unangemeldet Kontrollen durchführen.
Für Veranstalter und die weitere Bevölkerung in Nidwalden steht ab sofort eine eigene Helpline unter Tel. 041 618 43 34, E-Mail: helpline@nw.ch, zur Verfügung. Diese ist täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr in Betrieb. Für übergeordnete Informationen empfiehlt der Kanton, sich auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) unter www.bag-coronavirus.ch über die aktuellsten Entwicklungen zum Coronavirus zu informieren. Auf der Webseite www.nw.ch/coronavirus sind zusätzliche Informationen zur Lage im Kanton Nidwalden erhältlich. Rund um die Uhr steht die BAG-Hotline zur Verfügung: Telefon +41 58 463 00 00.
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