Flugplatz Buochs steht im Zentrum der Richtplan-Teilrevision

28. Mai 2019

Der Nidwaldner Regierungsrat hat den kantonalen Richtplan überarbeitet und zu Handen des Landrates verabschiedet. Ein wesentlicher Punkt ist der Wechsel des Flugplatzes Buochs von einem Militärflugplatz mit ziviler Mitbenutzung zu einem Zivilflugplatz.

Die bisher letzte Teilrevision des kantonalen Richtplans wurde mit der Genehmigung durch den Bundesrat vom 10. Januar 2018 abgeschlossen. Nun steht bereits die nächste Teilrevision an. In den Bereichen «Verkehr» und «Öffentliche Bauten und Anlagen» sind Anpassungen erforderlich. Hintergrund ist die neue Zweckbestimmung des Flugplatzes Buochs von einem Militärflugplatz mit ziviler Mitbenutzung zu einem Zivilflugplatz. Diese geht einher mit der Volksabstimmung von 2017, als sich die Nidwaldner Stimmberechtigten dafür aussprachen, dass sich der Kanton mit 10 Millionen Franken an der Modernisierung des Flugplatzes beteiligt.

Die daraus entstandenen Anpassungen im kantonalen Richtplan sind auf den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) sowie den Sachplan Militär abgestimmt. So soll sich die Zivilluftfahrt massvoll entwickeln können. Ein Ausbau zu einem konzessionierten Regionalflugplatz bleibt weiterhin ausgeschlossen. In erster Linie dient der Flugplatz Werkflügen ansässiger Unternehmen, Geschäfts- und Transportflügen, Such-, Rettungs- und Polizeiflügen sowie dem Segelflugsport. Dabei wird der Flugplatzperimeter auf die minimal betriebsnotwendige Fläche reduziert. Weiter werden Pendenzen aus der Richtplan-Teilrevision 2016/2017 zu anderen Themen aufgearbeitet, so zum Beispiel zur Wiesenbergstrasse oder zur Kehrsitenstrasse, die derzeit respektive demnächst umfassend saniert werden. Auch verschiedene Inhalte im Bereich des Langsamverkehrs erfahren Änderungen. Neu werden darin nicht nur Fussgänger und Wanderer, sondern explizit auch Velofahrer und Biker zusammengefasst, weil auf immer mehr Wegen ein sogenannter Mischverkehr unterwegs ist.

Das Bundesamt für Raumentwicklung hat die Teilrevision des kantonalen Richtplans vorgeprüft. Anschliessend wurde das Dossier zwischen Oktober und Dezember 2018 öffentlich aufgelegt. Es wurden in dieser Zeit rund 120 Hinweise und Anträge eingereicht. Diese führten zu einer überarbeiteten Fassung, die nun dem Landrat vorgelegt wird. Geplant ist, dass die Richtplanänderung an einer Landratssitzung nach den Sommerferien behandelt wird. Der Entscheid des Landrats ist gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz endgültig. Es wird eine anschliessende Genehmigung durch den Bundesrat bis Ende Jahr angestrebt.

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Medienmitteilung Teilrevision Richtplan (PDF, 25.12 kB) Download 0 Medienmitteilung Teilrevision Richtplan