Aus altem Mettenweg wird temporäre Unterkunft für Flüchtlinge
Der schwer vorhersehbare Verlauf von weiteren Flüchtlingsströmen veranlasst den Kanton dazu, zusätzliche Kapazitäten für die Unterbringung von geflüchteten Personen bereitzustellen. Dank dem Entgegenkommen der Gemeinde Stans kann das alte Wohnhaus Mettenweg zwischengenutzt werden.
Der Kanton Nidwalden baut seine Kapazitäten für die Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen aus. Dies für das Szenario, dass aus den umkämpften Gebieten in der Ukraine sowie aus anderen Ländern weitere vertriebene Personen in der Schweiz Zuflucht suchen. Gemäss nationalem Verteilschlüssel hat Nidwalden 0.5 Prozent aller Zugewanderten aufzunehmen. In Zahlen bedeutete dies im Vorjahr eine Aufnahme von 370 Schutzsuchenden aus der Ukraine sowie 60 Flüchtlingen vor allem aus Afghanistan, Syrien und der Türkei. Laut Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist im laufenden Jahr von rund 200 weiteren Geflüchteten in Nidwalden auszugehen. Die Aufgabe der Unterbringung von Flüchtlingen liegt zentral beim Kanton, der eng mit den Gemeinden zusammenarbeitet.
Vor kurzem ist die Unterkunft im temporär umgebauten Zeughaus in Oberdorf in Betrieb genommen worden. Diese bietet bei einer maximalen Auslastung bis zu 80 Personen Platz. Nun hat der Kanton ein weiteres Objekt zugemietet, das sich für die Unterbringung von Flüchtlingen eignet. Mit der Gemeinde Stans ist eine Mietvereinbarung für das alte Wohnhaus Mettenweg unterzeichnet worden. Dieses wird demnächst leer stehen, da die Institution den nebenan errichteten Neubau in Betrieb nimmt und Bewohnende sowie Personal die neuen Räumlichkeiten beziehen. Die Mietvereinbarung ist bis Ende Juni 2025 befristet, anschliessend will die Gemeinde das Gebäude einer neuen Nutzung zuführen. «Es freut mich, dass uns die Gemeinde Stans partnerschaftlich unterstützt bei unserer Aufgabe, den uns zugewiesenen Flüchtlingen angemessene Wohnstrukturen zu bieten. Wir haben von Beginn weg Wohlwollen gegenüber unserem Anliegen gespürt», hält Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann fest und ergänzt: «Der Kanton allein kann nicht sämtliche Infrastrukturen für das Asyl- und Flüchtlingswesen zur Verfügung stellen. Umso dankbarer sind wir, wenn die Gemeinden offen sind, sich an geeigneten Lösungen zu beteiligen.» Der Fokus liegt dabei klar auf bereits freistehende Räumlichkeiten und Objekte wie dies vorliegend der Fall ist.
Dem Gemeinderat von Stans war es wichtig, für die Zwischennutzung des alten Wohnhauses Mettenweg eine Lösung zu finden, die der Vision des Areals entspricht: Mit dem Weidli, dem Mettenweg und dem Centro soll das Areal ein Ort der Begegnung sein, an dem sich verschiedene Nutzergruppen bewegen und treffen. Aktuell sind das insbesondere Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Langfristig sollen aber auch andere Bevölkerungsteile für eine willkommene Durchmischung auf dem Areal beitragen.
«Für uns war schnell klar, dass wir dem Kanton Hand bieten und im alten Wohnhaus Mettenweg Flüchtlingen ein temporäres Zuhause zur Verfügung stellen wollen», erläutert Lukas Arnold, Gemeindepräsident von Stans. Wichtig erscheint dem Gemeinderat, dass die im alten Wohnhaus Mettenweg untergebrachten Menschen betreut werden und nicht auf sich allein gestellt sind.
Kanton ist für weiteren Zustrom gewappnet
Die Zimmer im alten Wohnhaus Mettenweg sind zweckmässig eingerichtet, auch sonst ist vieles bereits vorhanden, es werden nur kleinere bauliche Anpassungen notwendig sein. Das Amt für Asyl und Flüchtlinge geht davon aus, dass die Unterkunft ab Juni/Juli 2023 bezugsbereit sein wird. «Wie schnell Flüchtlinge im Mettenweg einziehen, hängt von den weiteren Auswirkungen des weltpolitischen Geschehens und der Auslastung in den übrigen Unterkünften des Kantons ab. Dank der steten, intensiven Planung und der vorübergehenden Übernahme des alten Mettenweg-Gebäudes sind wir in der glücklichen Lage, dass wir für den weiteren Zustrom gewappnet sind», so Peter Truttmann. Das alte Wohnhaus Mettenweg ist für 35 Personen ausgelegt. Sollte es vorübergehend zu einem grösseren Flüchtlingsstrom kommen, können kurzzeitig bis zu maximal 50 Personen untergebracht werden. Das Amt für Asyl und Flüchtlinge geht aktuell indes nicht davon aus, dass es zu einer vollen Auslastung kommen wird.
Dem Kanton und der Gemeinde Stans ist es wichtig gewesen, die unmittelbare Nachbarschaft direkt über die Zwischennutzung des alten Mettenwegs zu orientieren. Mittels Schreiben sind die Anwohnerinnen und Anwohner über das Vorhaben ins Bild gesetzt worden.
Zugehörige Objekte
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Medienmitteilung Unterkunft Mettenweg [PDF] (PDF, 16.2 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Unterkunft Mettenweg [PDF] |
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Amt für Asyl und Flüchtlinge | 041 618 76 20 | aaf@nw.ch |