Regierungsrat
Der Regierungsrat ist die oberste leitende, planende und vollziehende Behörde des Kantons. Die Sitzungen des Regierungsrates finden jeweils dienstags im Regierungsgebäude statt. Sie sind nicht öffentlich.
Mitglieder
Der Regierungsrat besteht aus sieben Mitgliedern und wird vom Landschreiber unterstützt. Geleitet wird das Gremium vom Landammann, welcher jedes Amtsjahr neu gewählt wird. Sein Stellvertreter ist der Landesstatthalter, der ebenfalls jedes Amtsjahr neu bestimmt wird.
Strategische Führung
Der Regierungsrat leitet, plant und koordiniert die Staatstätigkeit. Er legt die Zielsetzungen seiner Regierungstätigkeit fest, überprüft periodisch den Leistungsauftrag des Kantons und vertritt den Kanton nach innen und aussen.
Leitung der Verwaltung
Der Regierungsrat leitet die Verwaltung, bestimmt deren zweckmässige Organisation und stellt eine rechtmässige, bürgernahe und wirkungsvolle Verwaltungstätigkeit sicher.
Rechtsetzung
Der Regierungsrat leitet das Vorverfahren der Gesetzgebung. Er legt dem Landrat Entwürfe zu Verfassungsänderungen, Gesetzgebungserlassen und Beschlüssen vor und erlässt Vollzugsverordnungen.
Vollzug und Rechtsprechung
Der Regierungsrat vollzieht die Gesetzgebung und die Beschlüsse des Landrates. Er beschliesst über einmalige Ausgaben bis 200'000 Franken und wiederkehrende Ausgaben bis 40'000 Franken.
Information
Der Regierungsrat informiert regelmässig über seine Tätigkeit und die Arbeit der Verwaltung.
- Leitbild Nidwalden 2025 | Leitbild Nidwalden 2035
- Vierjahresprogramm 2021-2024 I Regierungsprogramm 2025-2028
- Jahresziele 2024 I Jahresziele 2025
- Rechenschaftsbericht 2023
- Medienmitteilungen des Regierungsrates
→ Sie wollen automatisch benachrichtigt werden, wenn auf dieser Webseite neue Medienmitteilungen des Regierungsrates aufgeschaltet werden? Dann melden Sie sich hier für ein entsprechendes News-Abo für den Bereich «Politische Informationen» an.