Erhöhung Verkehrssicherheit und Ausbau Radweg in Beckenried

Einmündung Seestrasse bis Fähre
 

Beckenried
Die gelbe Linie bezeichnet die betreffende Strecke (für Vollansicht auf Bild klicken).


Der Kanton Nidwalden und die Gemeinde Beckenried planen gemeinsam den Ausbau der Kantonsstrasse auf dem Abschnitt zwischen Einmündung Seestrasse und Fähre. Auf dieser Strecke besteht vor allem aufgrund der engen Fahrbahn ein erhöhtes Unfallpotenzial.

Das Projekt

Ziel des Projekts ist es, das Unfallpotenzial zu minimieren und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Ausserdem soll auf der rund 1 Kilometer langen Strecke ein beidseitiger Veloweg erstellt werden. Das Teilstück gehört zum kantonalen Radwegkonzept und zu mehreren nationalen Radrouten. Im Wesentlichen sieht das Projekt vor - ausserorts, von der Einmündung Knoten Seestrasse bis zur Träschlibachbrücke - die bestehende Linienführung zu belassen und die Fahrbahn von heute 6 auf 9.5m bergseitig zu verbreitern.

Ein wesentlicher Vorteil im Projekt liegt darin, dass mehrere anstehende Arbeiten aufeinander abgestimmt werden können, was einen hohen Synergieeffekt mit sich bringt. So wird gleichzeitig die Bushaltestelle Unterfeld hindernisfrei ausgebaut, ein lärmarmer Belag eingebaut und die Strassenbeleuchtung auf den heutigen Stand der Technik angehoben. Auch werden Infrastrukturen ersetzt, die am Ende ihrer Lebensdauer angekommen sind. Dazu gehören Wasserleitungen und die Träschlibachbrücke, über welche die Kantonsstrasse führt. Diese weist statische Mängel auf.

gefährliche Verkehrsmanöver
Gefährliche Verkehrssituationen.

Aufgrund der beidseitigen Überbauung sind innerorts zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Markierungsanpassungen geplant.

Die eingegangenen Rückmeldungen bei der öffentlichen Auflage im Sommer 2024 sind sorgfältig geprüft worden und werden so weit wie möglich in der weiteren Planung berücksichtigt.

Im Dezember 2024 hat der Landrat dem Vorhaben zugestimmt und einen Bau- und Ausführungskredit in Höhe von 19 Millionen Franken genehmigt. Die höchsten Aufwände verursacht die Verbreiterung der Strasse von heute 6 auf 9.5m, da die bergseitigen Stützmauern in geologisch anspruchsvollem Gelände ersetzt und verschoben werden müssen. Ausserdem ist dem Landschaftsschutz und dem ISOS (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) genügend Rechnung zu tragen.

Die Volksabstimmung

Kredite von über 5 Millionen Franken unterliegen der obligatorischen Volksabstimmung. Deshalb können die Nidwaldner Stimmberechtigten an der Urne über das Projekt befinden. Diese kantonale Abstimmung findet am 18. Mai 2025 statt.
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Das weitere Vorgehen

Bei einer Annahme der Vorlage würde das Bau- und Ausführungsprojekt erarbeitet. Der Bau könnte gemäss heutigem Zeitplan im Frühling 2028 erfolgen und würde rund drei Jahre in Anspruch nehmen.

Der Kanton wird das Projekt in Beckenried als A-Massnahme (prioritäre Massnahme) im Rahmen des Agglomerationsprogramms 5. Generation beim Bund im Frühjahr 2025 einreichen. Falls der Bund das Agglomerationsprogramm positiv bewertet, ist eine Kostenbeteiligung des Bundes von 30 bis 50 Prozent an den Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Erstellung des Veloweges möglich.

Die Sofortmassnahmen

Als Sofortmassnahme zur Verbesserung der Sicherheit insbesondere für Velofahrende ist auf dem besagten Kantonsstrassenabschnitt die Entfernung des Mittelstreifens vorgesehen. Dies hat eine Studie ergeben, welche auf Basis eines Vorstosses erstellt worden ist und verschiedene Varianten gegenübergestellt hat. Im Ausserortsbereich der betreffenden Strecke werden zusätzlich vom Trottoirrand leicht versetzte Randlinien angebracht. Dadurch entsteht eine optische Einengung der Fahrbahn und der motorisierte Verkehr fährt tendenziell näher zur Strassenmitte. So erhalten Velofahrende am Fahrbahnrand mehr Platz, was zur Sicherheit beiträgt. Die Wirkung der Massnahmen wird durch ein Monitoring überprüft. Dies sieht vor, dass zuerst der Ist-Zustand zwei Wochen dokumentiert wird. Der Start dieser Vorerhebung ist direkt nach der Fasnacht (6. März 2025) geplant. Danach erfolgen die vorgesehenen Markierungsarbeiten und im Anschluss werden die Wirkungen dieser Massnahmen erhoben, ebenfalls zwei Wochen. Damit kann gewährleistet werden, dass die Ergebnisse des Monitorings noch vor der Abstimmung vorliegen.

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