Arbeitsbewilligungen für Geflüchtete aus der Ukraine mit Status S

Um Geflüchteten schnell und unbürokratisch Schutz zu gewähren, hat der Bundesrat den Schutzstatus S aktiviert. Mit diesem erhalten ukrainische Bürgerinnen und Bürger - ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens - ein Aufenthaltsrecht, Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung. Zudem erlaubt er ihnen den Nachzug von Familienangehörigen und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Die ersten S-Ausweise für Schutzbedürftige aus der Ukraine wurden im März 2022 ausgestellt. Der Bundesrat hat entschieden, den Schutzstatus S nicht vor dem 4. März 2026 aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht grundlegend ändert.

Betroffene haben mit dem Schutzstatus S die Möglichkeit, ohne Wartefrist eine bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeit auszuüben. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit richten sich nach dem Ausländer-​ und Integrationsgesetz (AIG). Personen mit Schutzstatus S brauchen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine Bewilligung.

I.) Erwerbstätigkeit im Angestelltenverhältnis

Ein entsprechendes Gesuch ist durch den Arbeitgeber bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) zu stellen.

Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • Es muss ein Gesuch eines Arbeitgebers vorliegen
  • Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen werden eingehalten und entsprechen der Qualifikation sowie dem Stellenprofil.

Gesuche im Kanton Nidwalden können an das Arbeitsamt Kanton Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans oder per Mail an arbeitsamt@nw.ch eingereicht werden. Das entsprechende Formular «Gesuch Arbeitsbewilligung Status S Ukraine» finden Sie unter Online-Formulare (↓).

Einzureichen sind folgende Dokumente:

  • Kopie des Ausländerausweises (Ausweis S)
  • Pass-Kopie
  • gegenseitig unterzeichneter Arbeitsvertrag
  • Gesuchsformular Arbeitsbewilligung (Ukraine)
     

II.) Selbständige Erwerbstätigkeit

Ebenfalls möglich ist die Bewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit.

Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • Erfüllung der notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen
  • Vorhandensein einer ausreichenden, eigenständiger Existenzgrundlage

Das Gesuch kann an das Arbeitsamt Kanton Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans oder per Mail an arbeitsamt@nw.ch eingereicht werden. Das Gesuch hat Auskunft zu geben über die vorgesehene Tätigkeit und die finanziellen und betrieblichen Mittel, die dafür verfügbar sind.

Einzureichen sind folgende Dokumente:

  • Kopie des Ausländerausweises (Ausweis S)
  • Pass-Kopie
  • Gesuchsformular Arbeitsbewilligung (Ukraine)
     

Fragen und Antworten zum Thema Arbeit mit Status S

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