Rechte und Pflichten für Armeeangehörige
Das Kreiskommando ist die kantonale Anlaufstelle für diverse militärische Belange. Die administrativen Aufgaben erstrecken sich von der Erfassung der militärdienstpflichtigen Schweizerbürger bis hin zur Entlassung aus der Wehrpflicht.
Wer Militärdienst leistet, hat gewisse Pflichten zu erfüllen.
Meldepflicht
Änderungen von persönlichen Daten, von Wohnadresse und Beruf sind innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Verlust Dienstbüchlein / Bestellung Leistungsausweis
Bei Verlust Ihres Dienstbüchleins oder wenn Sie ein neuen militärischen Leistungsausweis benötigen, so melden Sie sich bei uns.
Auslandabwesenheiten
Als Militärdienstpflichtiger beabsichtigen Sie eine gewisse Zeit im Ausland zu leben.
Schiesspflicht
Schiesspflichtig sind Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft, welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem das 35. Altersjahr vollendet wird.
Weitere Informationen
Rechtliche Grundlagen
Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP; SR 512.21)
Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung; SR 512.31)
Verordnung des VBS über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung des VBS; SR 512.311)
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Militärverwaltung und Logistik | 058 467 56 00 | amz@nw.ch |