Namensänderungen

Der im Zivilstandsamt und Bürgerrecht integrierte Fachdienst Namensänderungen befasst sich mit den Familiennamens- und Vornamensänderungen nach Art. 30 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB, SR 210).

 

Namensänderungen für im Kanton Nidwalden wohnhafte Personen werden bewilligt, wenn achtenswerte Gründe vorliegen.

Sie möchten Ihren Familien- oder Vornamen ändern?

 

Bitte erkundigen Sie sich über den genauen Ablauf und die notwendigen Unterlagen beim:

Zivilstandsamt und Bürgerrecht
Marktgasse 3 
Postfach 1244
6371 Stans
Telefon 041 618 72 60
zivilstandsamt@nw.ch

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