Namensänderungen
Der im Zivilstandsamt und Bürgerrecht integrierte Fachdienst Namensänderungen befasst sich mit den Familiennamens- und Vornamensänderungen nach Art. 30 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB, SR 210).
Namensänderungen für im Kanton Nidwalden wohnhafte Personen werden bewilligt, wenn achtenswerte Gründe vorliegen.
Sie möchten Ihren Familien- oder Vornamen ändern?
Bitte erkundigen Sie sich über den genauen Ablauf und die notwendigen Unterlagen beim:
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt und Bürgerrecht | 041 618 72 60 | zivilstandsamt@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justiz- und Sicherheitsdirektion |